Duisburg. . Zwei Wochen vor der Attacke auf eine Zweijährige, die lebensgefährlich verletzt wurde, soll Rottweiler „Pascha“ ein weiteres Kind attackiert haben.
Die Staatsanwaltschaft hat gegen die Halterin des Rottweilers „Pascha“ eine weitere Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung erhoben. Bereits zwei Wochen vor der Attacke des Rüden auf die damals zweijährige Dilek, die dabei lebensgefährlich verletzt worden war, soll sich der Hund Ende Juni des vergangenen Jahres auf ein damals 12-jähriges Kind gestürzt haben.
Laut Anklage schnappte „Pascha“ nach dem Arm des Kindes, zerrte daran und biss ihm dann in die Hüfte: „Hierbei kam es zu einem oberflächlichen Gebissabdruck mit Berührungsschmerz“, heißt es in der Klageschrift. Nicht nur wegen dieses Vorfalls gehen Staatsanwaltschaft und auch die Nebenklage davon aus, dass der inzwischen eingeschläferte Hund bereits bei früheren Fällen Menschen angegriffen haben soll.
Vom Einzelrichter an das Schöffengericht verwiesen
Wegen der Attacke auf die Zweijährige, bei der auch ihr vierjähriger Bruder und der Vater des Mädchens eine Bissverletzung beziehungsweise Kratz- und Schürfwunden davongetragen haben sollen, müssen sich die 30-jährige Halterin und die 21-jährige Frau, die den Hund am Tattag ohne den vorgeschriebenen Maulkorb ausführte, ab dem 29. April vor Gericht verantworten. Zunächst sind insgesamt drei Verhandlungstage angesetzt. Der Halterin wirft die Staatsanwaltschaft schwere Körperverletzung in einem Fall sowie vorsätzliche Körperverletzung in zwei weiteren Fällen vor. Der 21-Jährigen wird fahrlässige Körperverletzung in drei Fällen zur Last gelegt.
Der Prozess war im Dezember von einem Einzelrichter ans Schöffengericht überwiesen worden und Ende Februar erneut unterbrochen worden, weil auf Antrag der Nebenkläger etliche zusätzliche Zeugen benannt worden waren, auf die die Verteidigung nicht vorbereitet war. Ob die jetzt erhobene zusätzliche Anklage in diesem Verfahren mitverhandelt wird, liegt im Ermessen der Vorsitzenden Richterin. Eine Entscheidung sei noch nicht gefallen, heißt es aus dem Amtsgericht auf Nachfrage.