Duisburg. Das Loveparade-Unglück mit 21 Toten bleibt womöglich ohne strafrechtliche Folgen. Das Landgericht Duisburg will keinen Prozess eröffnen. Ein Kommentar.

Auch das moderne Strafrecht hat eine Sühnefunktion: Deshalb ist es unerträglich, wenn für die Tragödie auf der Loveparade niemand zur Rechenschaft gezogen werden soll. Die Opfer werden ohne rechtliche Aufarbeitung erneut zu Opfern gemacht. Das Vertrauen in den Rechtsstaat geht mit der Absage der Richter an ein Hauptverfahren verloren.

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Der Reihe nach: Im deutschen Strafrecht muss eine persönliche Schuld nachgewiesen werden. Die Richter haben dem Gutachten des britischen Rechtsexperten Still aber ein vernichtendes Zeugnis ausgestellt, weil es keine rechtssicheren Belege für dessen These präsentieren konnte, dass nur Planungsfehler als Unfallursache in Frage kommen. Die Staatsanwälte haben versagt: Warum wurde nicht auch der Polizeieinsatz hinterfragt?

Ministerpräsidentin Kraft ist empört

Die Familienangehörigen der Toten haben jahrelang auf Klärung der Umstände gehofft. Auch Ministerpräsidentin Kraft hatte in ihrer gefühlvollen Trauerrede eine lückenlose Aufklärung versprochen. Jetzt steht die Regierungschefin empört mit leeren Händen da. Niemand kann es den Eltern verdenken, wenn sie einen Justizskandal beklagen.

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Die Staatsanwaltschaft will Beschwerde einlegen. Man kann den Anklägern nur mehr Professionalität wünschen. Der Gutachter, der kein Deutsch spricht und das angelsächsische Recht besser kennt als das deutsche, war ein entsetzlicher Fehlgriff. Der Eindruck der organisierten Verantwortungslosigkeit darf nicht am Ende der rechtlichen Aufarbeitung des tödlichen Technofestivals in Duisburg stehen. Die Opfer haben Anspruch darauf, dass die Schuldigen ermittelt werden.