Duisburg. . Gericht in Duisburg verhandelt zur blutigen Attacke von Rottweiler “Pascha“ auf ein zweijähriges Mädchen. Anwalt berichtet über die schweren Folgen.

Die Rottweiler-Attacke vom 6. Juli 2015 am Rheindeich in Neuenkamp hätte die kleine Dilek beinahe das Leben gekostet. Der Fall „Pascha“ sorgte bundesweit für Schlagzeilen. Die blutige Attacke eines Rottweilers auf das zweijährige Mädchen beschäftigt an diesem Montag das Duisburger Schöffengericht.

Die Staatsanwaltschaft hat die Halterin des inzwischen eingeschläferten Rottweilers angeklagt und eine Bekannte der Frau, die den Hund am 6. Juli 2015 ohne Leine und ohne Maulkorb ausgeführt hatte. "Pascha" hatte dem Mädchen fast die gesamte Kopfhaut mit Haaren abgerissen. Kai Seibel, neuer Anwalt der Eltern des mittlerweile dreijährigen Kinds, berichtete der WAZ jüngst erstmals, wie es der Familie und vor allem Dilek geht.

Rottweiler "Pascha" hat Kind regelrecht skalpiert

„Das Mädchen musste bisher 27 Mal operiert werden, weitere Operationen werden folgen. Das Kind wird aber wohl dauerhaft entstellt bleiben“, so Seibel. Der Hund habe es bei dem Angriff regelrecht skalpiert und einen 20 x 25 Zentimeter großen Teil der Kopfhaut vom Schädel getrennt. Die behandelnde Ärztin soll nun vor Gericht gehört werden, „damit noch deutlicher wird, was das Kind durchgemacht hat“, erklärt der Anwalt aus Düsseldorf.

Für die ganze Familie habe sich das Leben völlig verändert. Für den Bruder (4), der ebenfalls vom Rottweiler attackiert und leicht verletzt wurde – ebenso wie der Vater, der aber vor allem nicht verhindern konnte, dass der Vierbeiner seine Tochter dermaßen zurichtete. „Er kann nicht arbeiten, ist wie die Mutter, die komplette Familie, in psychologischer Behandlung“, sagt Seibel. „Und trotzdem versuchen alle, irgendwie Normalität ins Leben hereinzubringen – auch für Dilek.“

Schreckliche Erlebnisse

Vor Gericht werden sie mit den schrecklichen Erlebnissen konfrontiert, wenn sich Agnieszka G. (30), frühere Halterin des mittlerweile eingeschläferten Hundes wegen vorsätzlicher und gefährlicher Körperverletzung verantworten muss. Viktoria K. (21), die mit „Pascha“ an jenem Tag Gassi ging und ihn nicht im Zaum halten konnte, ist wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt.

Vor Gericht sollen an diesem Montag neben Dileks Ärztin auch Zeugen gehört werden, die sich in der Zwischenzeit gemeldet haben und von früheren Attacken des Vierbeiners berichten. Laut Gerichtssprecher Rolf Rausch geht es deshalb nun um die entscheidende Frage, „ob die Halterin nicht damit rechnen musste, dass so etwas passiert“. Für Anwalt Seibel geht es auch um die Verantwortung der Stadt. Sie habe es schließlich ermöglicht, dass Agnieszka G. den Rottweiler grundsätzlich „ohne Maulkorb und Leine führen durfte“. In diesem Zusammenhang müsse auch das Landehundegesetz hinterfragt werden.

Außergerichtlich sind parallel zivilrechtliche Ansprüche, Schadensersatz und Schmerzensgeld, zu klären. Erste Zahlungen hat es laut Seibel bereits gegeben. Ein persönliches Wort der Entschuldigung oder der Anteilnahme hätten Dileks Eltern, so der Anwalt, aber bisher von den Angeklagten noch nicht gehört.