Duisburg. Im Internet soll ein Duisburger sein Vergewaltigungsopfer (17) kennengelernt haben. Zum Prozessauftakt fiel die Mutter des Mädchens in Ohnmacht.
Dass Sexualtäter Opfer per Internet in eine Falle locken, gehört mittlerweile zum Alltag der Strafverfolgungsbehörden. Wegen eines ähnlichen Falles muss sich seit Freitag ein 24-jähriger Duisburger vor dem Landgericht Duisburg verantworten.
Angeklagter behauptet, der Sex sei einvernehmlich gewesen
Er soll sein 17-jähriges Opfer in einem sozialen Netzwerk kennengelernt und sich am 31. Mai mit ihm getroffen haben. Dann soll er die Jugendliche, die ihm zuvor gechattet hatte, sie wisse nicht, wo sie hin solle, in ein leer stehendes Haus in Walsum gebracht haben. Dort soll er ihr Alkohol gegeben haben, obwohl die 17-Jährige ihm zuvor gesagt haben will, dass sie den nicht vertrage. Und schließlich soll er sie bedrängt und vergewaltigt haben. Im Vorfeld hatte der Mann beteuert, der Sex habe einvernehmlich stattgefunden.
Die Beweislage ist schwierig: Die Hauptbelastungszeugin soll psychisch labil sein. Es soll Tondokumente geben, denen zufolge sie nach der angeblichen Tat ganz unbefangen mit dem Angeklagten geplaudert haben soll.
Noch drei Verhandlungstage angesetzt
Weite Teile des Prozesses fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Verhandlungsbeginn verzögerte sich, weil die Mutter der 17-Jährigen im Gerichtssaal in Ohnmacht fiel.
Für das Verfahren sind bis 8. Oktober drei weitere Termine geplant.