Duisburg. Für einen Scherz hielt eine Spielhallen-Aufsicht die Drohung eines Mannes, bewaffnet zu sein. Sie vertrieb ihn ohne Angst. Jetzt stand er vor Gericht.
Ohne Urteil endete vor dem Amtsgericht Stadtmitte das Verfahren gegen einen 24-jährigen Mann aus Bünde in Westfalen. Auf ungewöhnliche Weise hatte er am 8. Februar 2015 eine Spielhalle an der Lenzmannstraße in der Innenstadt zu überfallen versucht.
Nachdem er eine Stunde an Automaten gespielt und die Aufsicht um einen Kugelschreiber gebeten hatte, legte er einen handgeschriebenen Zettel vor. Darauf stand: „Ich bin bewaffnet. Geld her!“ Die 43-Jährige war verblüfft: „Soll das ein Scherz sein?“ Doch der Täter bestand darauf. „Mach, sonst passiert etwas“, drohte er. Die Aufsicht behielt die Nerven: „Ich habe schon den Alarmknopf gedrückt“, teilte sie mit. Der 24-Jährige suchte daraufhin ohne Beute das Weite.
Aufsicht hatte "keine große Angst"
Vor Gericht ließ er durch seinen Anwalt ein Geständnis vortragen. Sein Mandant habe in den Wochen zuvor „auf ungesunde Weise Drogen und Alkohol konsumiert“. Mit der Tat wollte er an neues Geld kommen, so der Verteidiger. Und natürlich habe der 24-Jährige keine Waffe gehabt. Das hatte auch die Spielhallenaufsicht erkannt. „Ich hatte keine große Angst“, berichtete sie im Zeugenstand. „Er wirkte so unsicher.“
Ein Urteil gab es nicht. Denn den 24-Jährigen erwartet noch eine Verurteilung zu einer wohl mehrjährigen Strafe für eine Brandstiftung, die er 2013 in Bad Oeynhausen beging. Mit Blick darauf stellte das Schöffengericht das Verfahren vorläufig ein. Bei der Bildung einer Gesamtstrafe würde der versuchte Raub eh kaum noch ins Gewicht fallen.