Duisburg. . Die Halterin des eingeschläferten Rottweilers “Pascha“ und eine Mitangeklagte müssen sich am 29. Februar vor dem Duisburger Schöffengericht verantworten.
Der Fall um den mittlerweile eingeschläferten Rottweiler „Pascha“, der am 6. Juli 2015 die kleine Dilek am Rheindeich in Neuenkamp lebensfährlich verletzt hatte, wird am Montag, 29. Februar, ab 9 Uhr vor dem Schöffengericht weiterverhandelt. Dort muss sich Agnieszka G. (30), frühere Halterin des Hundes, nicht mehr nur wegen fahrlässiger, sondern vorsätzlicher und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Das kleine Mädchen ist dauerhaft entstellt. Zudem hatten Zeugen Anfang Dezember vor der Amtsrichterin Oelze von früheren Attacken des Vierbeiners gegen Kleinkinder und einen anderen Hund berichtetet.
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„Es geht deshalb nun um die entscheidende Frage, ob die Halterin nicht damit rechnen musste, dass so etwas passiert“, so Gerichtssprecher Rolf Rausch. Ihr droht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr und bis zu zehn Jahren. Bei bis zu zwei Jahren kann die Strafe auch auf Bewährung ausgesetzt werden. Die Mitangeklagte Viktoria K. (21), die mit „Pascha“ an jenem Tag Gassi ging und den Hund nicht im Zaum halten konnte, muss sich weiter wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Sie hat eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe zu befürchten.