Wegen schweren Bandendiebstahls in zwölf Fällen und versuchten Wohnungseinbruchseindiebstahls in zehn Fällen verurteilte das Landgericht einen 44-jährigen Duisburger zu sechs Jahren und neun Monaten Haft. Damit fand ein Strafverfahren seinen Abschluss, das im September 2015 begonnen hatte.
Gemeinsam mit drei Mittätern war der Mann zwischen Anfang Oktober und Anfang Dezember 2014 auf professionelle Weise in Wohnungen und Geschäftsräume in Duisburg, Köln, Bielefeld, Kassel, Recklinghausen, Siegburg, Hannover und anderen Orten eingebrochen. Man hatte es vor allem auf Bargeld und Schmuck abgesehen, verschmähte aber auch Laptops und andere leicht zu transportierende Wertsachen nicht. Der Wert der Beute bewegte sich im sechsstelligen Bereich – vom Sachschaden ganz zu schweigen.
Die Strafkammer war am Ende trotz gegenteiliger Beteuerungen des Angeklagten aufgrund zahlreicher Beweise von dessen Schuld überzeugt. Der Angeklagte habe „der Kammer auf dreiste Weise Lügengeschichten präsentiert“, so der Vorsitzende in der Urteilsbegründung. Die drei 21 bis 35 Jahre alten Mitangeklagten ohne festen Wohnsitz in Deutschland waren bereits im Oktober zu Haftstrafen zwischen drei Jahren drei Monaten und sechseinhalb Jahren verurteilt.