Duisburg. . Weil er einen Kollegen mit zwei Messerstichen schwer verletzt hat, hat das Duisburger Landgericht einen Binnenschiffer in die Psychiatrie geschickt.
Mit einem wenig überraschenden Urteil endete am Freitag vor dem Landgericht das Verfahren gegen einen 22-jährigen Binnenschiffer. Der Beschuldigte, der am frühen Morgen des 16. September 2015 auf einem Schubschiff im Walsumer Nordhafen ein anderes Besatzungsmitglied durch zwei Messerstiche schwer verletzt hatte, wird dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.
Gegen 4 Uhr in der Früh hatte sich der 22-Jährige damals in die Kajüte des Kameraden geschlichen und mit einem Küchenmesser auf den Schlafenden eingestochen. Der schwer an Hals und Brust verletzte Mann wachte auf und wehrte sich. Das Messer brach ab. Der Täter ging zur Kombüse und wollte sich eine neue Waffe holen, konnte jedoch durch gutes Zureden eines weiblichen Besatzungsmitgliedes von der weiteren Tatausführung abgehalten werden.
Ohne Therapie weitere erhebliche Straftaten zu erwarten
Das Gericht wertete das am Ende des mehrtägigen Prozesses als Rücktritt vom ursprünglich angenommenen Mordversuch. Die Juristen gingen von einer gefährlichen Körperverletzung aus. Allerdings waren diese rechtlichen Überlegungen rein akademischer Natur, denn der Beschuldigte war von inneren Stimmen zu der Tat getrieben worden. Schon die Antragsschrift der Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass der offenbar seit Jahren unter einer paranoiden Schizophrenie leidende Beschuldigte zur Tatzeit nicht schuldfähig war. Das Verfahren und insbesondere das Gutachten eines Sachverständigen bestätigten diese Annahme.
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Da ohne Therapie und richtige Medikamentierung weitere erhebliche Straftaten zu erwarten seien, waren sich Staatsanwalt, Verteidiger und Gericht über die rechtliche Konsequenz einig: Zum Schutz der Allgemeinheit muss der Mann nun in eine geschlossene Einrichtung. Die durchschnittliche Unterbringungsdauer in solchen Fällen beträgt derzeit knapp zehn Jahre. Über eine mögliche Entlassung entscheiden dann irgendwann die Ärzte sowie eine Strafvollstreckungskammer des Gerichts.