Duisburg. Ein 59-Jähriger besaß 10.000 Bilder und 600 Filme mit kinderpornografischem Inhalt. Das Amtsgericht Duisburg verurteilte ihn zu einer Bewährungsstrafe.
Reichlich Datenträger einsammeln konnte die Polizei, als sie am 17. November 2014 die Wohnung eines 59-jährigen Wedauers durchsuchte. Auf dem PC, einer externen Festplatte, mehreren USB-Sticks und zahlreichen CDs und DVDs fanden sich rund 10.000 Bilder und 600 Filme mit widerwärtigem kinderpornografischem Inhalt.
Am Mittwoch stand der Bahn-Bedienstete deshalb vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz. Bereits 2011 war der Mann wegen des Besitzes von Kinderpornos zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die Bewährungszeit hatte er durchgestanden. Doch kaum war die Strafe erlassen, war er wieder rückfällig geworden. „Mein Mandant hat von vielen alten Bekannten immer wieder Material angeboten bekommen. Sehr schnell war er wieder da, wo er schon einmal war“, erklärte der Verteidiger.
Von Therapeuten abgewiesen
Verteidigung, Staatsanwalt und Gericht waren sich rasch einig, dass sich der 59-Jährige ohne professionelle Hilfe wohl nur schwer dauerhaft von seiner kriminellen Gewohnheit wird lösen können. Vergeblich hatte sich der 59-Jährige schon im Vorfeld der Verhandlung darum bemüht: Die meisten Präventionsprogramme und Therapeuten wiesen ihn ohne Erklärung ab.
Der Strafrichter verurteilte den Wiederholungstäter zu 19 Monaten und gab ihm angesichts der Gesamtumstände eine letzte Bewährungschance. Diesmal muss sich der Angeklagte fünf Jahre straffrei führen, will er die Strafe nicht hinter Gittern absitzen müssen. Er wird der Aufsicht eines Bewährungshelfers unterstellt, muss eine psycho-soziale Therapie absolvieren und muss in der Bewährungszeit im privaten Bereich auf die Nutzung des Internets verzichten. Letzteres hatte der Staatsanwalt sehr energisch gefordert. Der Angeklagte war einverstanden gewesen. Der Verteidiger hatte allerdings aus allgemeinen grundrechtlichen Erwägungen heraus Bedenken geäußert.