Duisburg. Bei einer Hausdurchsuchung hatten Ermittler kinderpornografisches Material auf dem Rechner eines 50-Jährigen gefunden. Dafür musste der Neudorfer sich nun vor Gericht verantworten.
Auf elektronischem Wege hatte die Polizei im Herbst 2013 einen 50-jährigen Neudorfer als Nutzer kinderpornografischer Seiten im Internet ausgemacht. Bei einer Hausdurchsuchung der Ermittler im Oktober 2013 war umfangreiches Material bei dem Mann gefunden worden. Vor dem Amtsgericht Stadtmitte bekam er dafür am Donnerstag eine deutliche Quittung.
Auf dem Rechner, mehreren Festplatten und einem Stapel CD’s waren am 16. Oktober 2013 einschlägige Filme und Fotos gefunden worden. Sie zeigten Kinder unterschiedlichen Alters, die in allen erdenklichen Spielarten missbraucht worden waren. Aufnahmen, die laut Anklage „alleine der sexuellen Erregung pädophil Veranlagter dienten“.
Vor der Strafrichterin legte der bislang nicht vorbestrafte Hausverwalter ein rückhaltloses Geständnis ab. „Das war Mist. Ich weiß bis heute nicht, warum ich das gemacht habe.“ Er sei durch einen Artikel in einer Computerzeitschrift auf das sogenannte „Dark Net“ gestoßen. „Ich weiß nicht, welcher Teufel mich geritten hat.“ Aus Neugier habe er ausgerechnet jene Programme aufgezogen, vor denen ausdrücklich gewarnt worden sei. „Schließlich bin ich in einem Forum gelandet, wo man an solches Material kommen konnte. Kostenlos und ohne Gegenleistung.“
5000 Euro Geldbuße
Inzwischen, so der Verteidiger, habe der Angeklagte sich um eine Sexualtherapie bemüht und Kontakt zu Psychologen in Düsseldorf aufgenommen, die auf diesen Themenkreis spezialisiert seien. „Mein Mandant hat erst einmal drei Sitzungen dort bekommen. Es war gar nicht leicht, die Termine überhaupt zu kriegen.“
Die Einsicht und Reue des Angeklagten konnte die Amtsrichterin nicht davon abhalten, dem 50-Jährigen deutliche Worte mit auf den weiteren Lebensweg zu geben: „Sind sie sich eigentlich dessen bewusst, was sie da getan haben und welch unendliches Leid den Kindern zugefügt wird?“ Ohne Menschen wie den Angeklagten gebe es keinen Markt für solches Material, so die Richterin. „Hinter jedem Bild steckt ein gequältes Kind.“
Der Staatsanwalt hatte angesichts der für den Angeklagten sprechenden Faktoren - nicht vorbestraft, geständig und einsichtig - sechs Monate mit Bewährung sowie eine Geldbuße gefordert. Die Richterin überstieg diesen Antrag im Urteil glatt um 100 Prozent. Sie setzte eine einjährige Freiheitsstrafe auf drei Jahre zur Bewährung aus. Obendrein muss der 50-Jährige 5000 Euro Geldbuße zahlen – auf das Konto des Kinderschutzbundes.