Duisburg. Bei einer Verkehrskontrolle verglich ein Duisburger einen alten Polizei-Transit mit den Autos, mit denen seine Landsleute früher in die Türkei fuhren.

In zweiter Instanz musste sich ein 34-jähriger Unternehmer aus Beeck am Mittwoch wegen Beleidigung vor dem Landgericht verantworten. Bei einer Verkehrskontrolle hatte er am 20. März 2014 an der Landfermannstraße in der Innenstadt Polizisten sprachlich in die Nähe von Schweinen gerückt.

Das Amtsgericht hatte ihn dafür zu einer Geldstrafe von 1600 Euro (40 Tagessätze zu je 40 Euro) verurteilt. Im Zusammenhang mit dem Streifenwagen der Beamten sei von einem „Schweinetransporter“ die Rede gewesen. „Das passt zu denen“, soll der 35-Jährige über die vier Beamten, die ihn angehalten hatten, gesagt haben.

Angeklagter fuhr Porsche Panamera

Das mit dem „Schweinetransporter“ gab der Angeklagte vor dem Berufungsgericht auch unumwunden zu. Die Polizei habe ihn gestoppt, weil er angeblich am Steuer telefoniert hätte. „Was ich übrigens überhaupt nicht getan habe.“ Seine deutsche Freundin habe sich mit einer Krankenkassenkarte ausgewiesen, weil sie nichts anderes dabei gehabt habe. Das sei nicht beanstandet worden. Er habe seinen türkischen Reisepass, die Meldebestätigung und weitere Unterlagen vorgelegt, welche die Beamten aber zunächst nicht akzeptieren wollten.

„Meine Freundin hat mich gefragt, warum die Polizisten denn jetzt so ein Theater machen würden“, berichtete der Angeklagte. Gegen seinen voll klimatisierten Wagen – einen Porsche Panamera – gelehnt, habe er auf den 30 Jahre alten Transit der Polizei geblickt und der jungen Frau erklärt, dass es vielleicht daran liege, dass er Türke sei und ein so schönes Auto fahre.

Verfahren wurde eingestellt

„Früher sind unsere Eltern und Landsleute mit solchen Schweinetransportern im Sommer in die Heimat gefahren“, habe er seiner Begleiterin gesagt. Heute müsse die Polizei mit so etwas herumfahren. Einer der Polizisten, die bei warmem Frühlingswetter in ihren Sicherheitswesten schwitzten, habe die Bemerkung wohl in den falschen Hals bekommen.

Statt jede Menge Zeugen zu vernehmen und endlos darüber zu streiten, ob es sich denn nun um eine Beleidigung gehandelt habe oder eher doch nicht, schlug der Staatsanwalt eine praktische Lösung vor, mit der Angeklagter wie Gericht auch rasch einverstanden waren: Das Verfahren wurde gegen Zahlung von 500 Euro Geldbuße eingestellt.