Duisburg. . Das Amtsgericht Duisburg verurteilte einen 44-jährigen Marxloher zu 300 Euro Geldstrafe, weil er eine Arbeitsvermittlerin „Miststück“ nannte.
Bei einem 44-jährigen Marxloher häuften sich im Frühjahr die Probleme: Mitten in einer Schulungsmaßnahme des Jobcenters starb sein Vater. Er wollte ein paar Tage frei haben, um sich um die Beerdigung zu kümmern. Doch der Kniff, dies mit einem Krankenschein erreichen zu wollen, kam bei einer Arbeitsvermittlerin nicht gut an. Der 44-Jährige revanchierte sich mit einer Beleidigung und fand sich nun vor dem Amtsgericht wieder.
„Miststück“, soll der Mann laut und vernehmlich auf dem Flur gesagt haben, nachdem ihm mitgeteilt worden war, dass er die weitere Teilnahme an der Schulung vergessen könne. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hatte ein Amtsrichter dafür einen Strafbefehl über 300 Euro (30 Tagessätze zu je zehn Euro) erlassen. Der Angeklagte legte dagegen Widerspruch ein.
„Ich habe die Frau nicht beleidigt“, so der 44-Jährige, obwohl er dazu reichlich Grund gehabt hätte. „Eine Kollegin von ihr hatte mir das mit dem Krankenschein gesagt.“ Doch die Frau, an die er am Tattag geraten sei, habe ihm nun seine ganze Zukunft verbaut. „Ich bin seitdem in psychologischer Behandlung.“ Und außerdem, so der Angeklagte habe er nicht „Miststück“ sondern nur „so ein Mist gesagt“.
Höchst aggressiver Auftritt
Was die 42-jährige Arbeitsvermittlerin nicht bestätigen konnte. Sie wusste vielmehr von einem höchst aggressiven Auftritt des Angeklagten zu berichten. Auch ein 31-jähriger Kollege der Zeugin konnte sich an die Beleidigung deutlich erinnern.
Der Angeklagte blieb hartnäckig bei seiner Version. Die könne auch sein damaliger Begleiter bestätigen – den außer ihm niemand gesehen hatte. Bei einem dadurch notwendig gewordenen zweiten Verhandlungstermin machte der angebliche Entlastungszeuge allerdings keine gute Figur: Er konnte sich an so ziemlich gar nichts mehr erinnern, außer daran, dass der Angeklagte garantiert nicht „Miststück“ gesagt hatte. Ihn erwartet jetzt ein eigenes Verfahren wegen Falschaussage.
Die Strafrichterin verurteilte den 44-Jährigen am Ende zu der ursprünglichen Strafe von 300 Euro. Bei allem Verständnis für persönliche Probleme dürfe man nicht so aus der Rolle fallen, beschied sie ihm.