Duisburg. Taxifahrer lieferte sich bei Verkehrskontrolle in Rheinhausen erregten Wortwechsel mit dem Polizisten. Wegen Beleidigung stand er nun vor Gericht.
Eine Polizeikontrolle kann einem den Tag versauen. Allerdings sollte man sich davor hüten, seinen Unmut am Polizisten auszulassen. Das weiß ein 58-jähriger Duisburger, der wegen Beleidigung vor dem Amtsgericht stand, nun ganz genau.
Er war am 19. März mit einem Taxi unterwegs gewesen. Ein Motorradpolizist, der am Verteilerkreis Europaallee und Liverpooler Straße in Rheinhausen Posten bezogen hatte, hielt ihn wegen Verstoßes gegen die Gurtpflicht an.
Taxifahrer soll sich über brennende Polizeiautos in Frankfurt gefreut haben
Es folgte ein erregter Wortwechsel. „Ich habe ihm gesagt, er soll die Sonnenbrille absetzen und das Kaugummi aus dem Mund nehmen, damit ich ihn verstehen kann“, berichtete der Angeklagte. Der Beamte habe daraufhin sämtliche Papiere, einschließlich der Bescheinigung des Eichamtes für die Taxiuhr verlangt. „Und er hat mich geduzt.“
„Er war von Anfang an aggressiv“, berichtete der 40-jährige Beamte. „Als ich die Papiere verlangte, hat er gefragt, ob ich den Wagen auch noch aufbocken will.“ Dann habe der Taxifahrer im Zusammenhang mit den Unruhen, die damals wegen der Eröffnung des EU-Zentralbankneubaus in Frankfurt tobten, seine Zufriedenheit darüber ausgedrückt, dass Polizeiautos in Brand gesetzt worden waren. „Eure Karren sollten alle brennen“, soll er gesagt haben.
Angeklagter zeigte auch vor Gericht wenig Anstand
Der Fahrer habe seine Anweisungen wohl nicht richtig verstanden, so der Polizist weiter. „Ich habe ihm gesagt, er solle sich mal die Ohren waschen.“ Der 58-Jährige habe ihn daraufhin geduzt und mehrfach „Wichser“ genannt.
Der Strafrichter hatte daran keinen Zweifel. Zumal der Angeklagte auch während der Verhandlung dazwischenquatschte und das Plädoyer des Staatsanwaltes damit kommentierte, der junge Mann sei wohl neu in seinem Job.
Angesichts der schmalen Einkommensverhältnisse des Frührentners, der sich mit Taxifahren etwas dazu verdient, senkte das Gericht lediglich die Höhe der Tagessätze: Per Strafbefehl hatte der 58-Jährige zunächst 1000 Euro (40 Tagessätze zu je 25 Euro) zahlen sollen, nun sind es nur 200 Euro (40 mal fünf Euro).