Duisburg. Privatleute sollen Bäume auf ihren Grundstücken ohne Genehmigung fällen dürfen. Das wollen die Duisburger SPD und CDU im Umweltausschuss beantragen.
Privatpersonen sollen künftig in ihren Gärten und auf ihren Grundstücken Bäume ohne behördliche Genehmigung fällen dürfen. Die geltende Baumschutzsatzung soll damit praktisch außer Kraft gesetzt werden. Das wollen SPD und CDU jetzt auf den Weg bringen.
Mit einem gemeinsamen Antrag gehen sie am Montag in die Sitzung des Umweltausschusses. Danach sollen „natürliche Personen“ von der Baumschutzsatzung ausgenommen werden. Die Fällung von Bäumen auf Grundstücken von Privatpersonen muss dann weder angezeigt noch genehmigt werden. Nach der geltenden Baumschutzsatzung sind alle Bäume mit einem Stammumfang ab 80 cm geschützt, Nadelbäume (Ausnahme: Eibe) dürfen allerdings nach einem Antrag gefällt werden, Laubbäume nur in begründeten Ausnahmen. Außerdem gibt es Vorschriften für Ersatzpflanzungen. Fällig werden zudem Gebühren von 45 Euro. 2014 gab es 1604 Baumfäll-Anträge, 2013 waren es 1674. Nur in rund 50 Fällen lehnte die Stadt die Fällung ab.
"Baumschutzsatzung mehr zeitgemäß"
„Die bisherige Baumschutzsatzung ist aus unserer Sicht nicht mehr zeitgemäß. Wir werden immer wieder von Bürgern gefragt, warum sie einen Baum auf ihrem Grundstück nicht fällen dürfen“, so die beiden umweltpolitischen Sprecher Bruno Sagurna (SPD) und Ralf Jörg Brotzki (CDU). Für Gartenbesitzer sei es nicht nachvollziehbar, warum Bäume ab einem gewissen Stammumfang nicht gefällt werden dürfen. Dass künftig das große Abbolzen beginnt, befürchten SPD und CDU nicht.