Duisburg. Bis zuletzt hat ein 40-Jähriger vor dem Landgericht Duisburg die Vorfälle bestritten. Am Ende verurteilte ihn das Gericht wegen sexuellen Missbrauchs.
Bis zuletzt hatte ein 40-jähriger Angeklagter vor dem Duisburger Landgericht vergeblich seine Unschuld beteuert. Die Strafkammer verurteilte ihn am Freitag wegen schweren sexuellen Missbrauchs in zwei Fällen zu sechs Jahren Gefängnis.
Im Jahre 2008 war der damals in Duisburg lebende Mann mit einer Familie befreundet gewesen, die ihm ihren zu Beginn der Taten erst sieben Jahre alten Sohn mehrfach zum Aufpassen anvertraute. Insbesondere dann, wenn die Mutter des Jungen verhindert war, wurde das Kind von ihm von der Schule abgeholt, hielt sich in der Wohnung des Angeklagten auf und durfte gelegentlich auch bei ihm übernachten.
Das Opfer hat Erinnerungslücken
Dieses Vertrauen hatte der heute 40 Jahre alte Mann zur Überzeugung des Gerichts schwer missbraucht. Allerdings erwies sich die Beweisaufnahme als schwierig, da der inzwischen 15 Jahre alte Hauptbelastungszeuge acht Jahre nach der letzten Tat zahlreiche Erinnerungslücken hatte. Lediglich zwei Vorfälle konnte der Jugendliche ausreichend genau schildern. Am Ende des mehrtägigen Verfahrens konnten daher nur zwei der ursprünglich sieben angeklagten Taten abgeurteilt werden.
„Ich kann nur sagen, dass ich nichts getan habe“, so der Angeklagte in seinem Schlusswort. „Wenn es anders wäre, hätte ich es zugegeben. Ich habe ihn als meinen eigenen Sohn angesehen. Und meinen Kindern habe ich schließlich auch nichts getan.“
Ähnliche Vorwürfe in Dortmund
Für das Gericht sprach die Beweislage eine andere Sprache. Und die Beteuerungen des Angeklagten wirkten angesichts eines weiteren Verfahrens wenig glaubwürdig: Parallel zu dem Duisburger Verfahren muss sich der inzwischen in Werne lebende 40-Jährige wegen ähnlicher Vorwürfe in Dortmund verantworten.
Dort wird ihm zur Last gelegt, sich noch nach der Anklageerhebung in Duisburg an der Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin vergangen zu haben. Einen Teil der ihm in Dortmund vorgeworfenen Taten soll der Mann schon im Vorfeld gestanden haben.