Duisburg. 2006 soll sich der 48-jährige Duisburger erstmals an der Zwölfjährigen vergangen haben. Später soll er statt fürs Putzen für Sex Geld gezahlt haben.

Wegen sexuellen Missbrauchs und sexueller Nötigung steht seit Freitag ein 48-jähriger Meidericher vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz. Die Anklage wirft ihm vor, sich im Jahr 2006 an der damals erst zwölfjährigen Tochter eines Freundes vergangen zu haben.

Nach einem Spielausflug soll der Mann, der öfter auf das Mädchen aufpasste, das Kind in seiner damaligen Wohnung erstmals missbraucht haben. Eine weitere Tat soll sich am 23. Dezember 2011 ereignet haben. Die inzwischen 17 Jahre alte Geschädigte soll sich gemeinsam mit einem 16-jährigen Begleiter – wie schon oft zuvor – in der Wohnung des Mannes aufgehalten haben. Es soll viel Alkohol getrunken worden sein. Mit lautem Schreien und der Androhung von Gewalt soll der Angeklagte die beiden jungen Leute dazu gezwungen haben, vor seinen Augen Sex zu haben.

Angeklagter: Erster sexueller Kontakt mit 15 Jahren

Der einschlägig vorbestrafte Angeklagte behauptet, die Geschädigte habe bis 2009 nur Hausarbeiten bei ihm verrichtet. Zum ersten sexuellen Kontakt sei es erst gekommen, als das Mädchen schon 15 gewesen sei. Im Einverständnis mit dem Vater des Mädchens habe er es von einer Party abgeholt und dann bei sich auf dem Sofa übernachten lassen. Am nächsten Morgen habe die 15-Jährige sich zu ihm ins Bett gelegt und versucht, intim zu werden. „Ich habe sie rausgeworfen.“

Auf das Angebot des Mädchens, künftig lieber Geld für sexuelle Dienstleistungen zu nehmen als für Putzarbeiten, sei er dann aber doch eingegangen. Als das Gericht verdeutlichte, dass auch die Zuführung Jugendlicher zur Prostitution eine Straftat darstelle, korrigierte der Angeklagte: „Ich habe mich falsch ausgedrückt. Sie hat natürlich nur für das Putzen Geld bekommen.“

Angeklagter bestreitet Zwang und Drohnungen

Bei der zweiten Tat hätten die jungen Leute Sex gehabt und dabei Alkohol getrunken. „Ich kam dazu und habe bei dem Dreier mitgemacht.“ Zwang, Gewalt oder Drohungen habe es nie gegeben.

Die heute 20-Jährige sagte unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus. Ein Urteil wird voraussichtlich am kommenden Mittwoch gesprochen.