Duisburg. Die Loveparade in Duisburg endete in einer schrecklichen Katastrophe. Mehr als fünf Jahre danach wird der erste Zivilprozess zu dem Fall entschieden.

Im Prozess um eine Entschädigung für einen Feuerwehrmann nach seinem Einsatz beim tödlichen Loveparade-Unglück vor fünf Jahren will das Landgericht Duisburg am Montag seine Entscheidung verkünden. Es ist das erste Verfahren zu der Tragödie. Bei der öffentlichen Verhandlung in dem Zivilprozess Anfang September hatte die Kammer bereits erklärt, dass sie keinen Anspruch auf Entschädigung erkennen kann. Bei dem Fall des 53 Jahre alten Feuerwehrmannes gehe es "um ein typisches Berufsrisiko". Zudem zähle er nicht zu den unmittelbar Geschädigten.

Schadenersatz und Schmerzensgeld gefordert

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Der Helfer fordert 90.000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld vom Land und vom Veranstalter. Nach eigenen Worten erlitt er eine posttraumatische Belastungsstörung, als er zum Unglücksort geschickt wurde. Bei dem Technofestival hatte sich an einer Rampe ein tödliches Gedränge gebildet, 21 Menschen starben und mehr als 500 Besucher wurden verletzt.

Sein Einsatz in Duisburg sei "wie im Krieg" gewesen, hatte der Feuerwehrmann Ralf S. erzählt. Es sei kein Berufsrisiko, sondern ein Grauen, das er auf der Technoveranstaltung erleben musste. Wegen der Traumatisierung könne er nicht mehr arbeiten, bis heute kämpfe er mit psychischen Problemen.

Es gibt noch weitere Zivilklagen

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Neben dem Antrag des Feuerwehrmannes sind sieben weitere Zivilklagen in Sachen Loveparade anhängig. Von zunächst zehn Anträgen auf Prozesskostenhilfe wurden bereits vier abgelehnt, da die Richter keine Chancen auf einen Erfolg erkennen konnten.

Bei der strafrechtlichen Aufarbeitung steht noch die Entscheidung des Landgerichts aus, ob es die Anklage wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zulässt und es zu einer Hauptverhandlung kommt. Beschuldigt sind insgesamt zehn Mitarbeiter der Stadt und des Veranstalters. (dpa)