Duisburg. Verwaltungswissenschaftler analysierte Genehmigung der Loveparade: Intern sei klar gewesen, dass gesetzliche Anforderungen nicht zu erfüllen waren.

Die juristische Aufarbeitung der Loveparade in Duisburg steht noch aus, doch für die Wissenschaft sind die Vorgänge, die zur Katastrophe mit 21 Toten und fast 600 Verletzten führte, schon ein Thema.

Der Verwaltungswissenschaftler Wolfgang Seibel thematisierte das Fehlverhalten der Planer und Entscheider als „besonders eklatanten Fall von Behördenversagen“. Der Hochschullehrer vom Lehrstuhl für öffentliche Verwaltung der Uni Konstanz referierte beim Kongress der Deutschen Vereinigung für politische Wissenschaft (DVPW) auf dem Duisburger Uni-Campus.

Prof. Dr. Wolfgang Seibel (Universität Konstanz) beim Kongress der Vereinigung für politische Wissenschaft im Audimax der Uni Duisburg-Essen.
Prof. Dr. Wolfgang Seibel (Universität Konstanz) beim Kongress der Vereinigung für politische Wissenschaft im Audimax der Uni Duisburg-Essen. © Funke Foto Services

„Es hat sich in einem hoch entwickelten Industriestaat mit funktionierenden Behörden ereignet“, begründet Seibel sein wissenschaftliches Interesse. Der Auftrag der Verwaltung, die das Fest plante, ergebe aus Artikel 2 Grundgesetz, stellt er klar: „Sie haben die körperliche Unversehrtheit zu schützen.“ Er habe bei seiner Analyse des Genehmigungsprozesses die Verantwortungsethik der Entscheider vermisst: Sie hätten die Folgen ihres Handelns nicht vorhergesehen und anschließend auch die Bereitschaft vermissen lassen, sich diese Folgen zurechnen zu lassen.

Duisburger Stadtspitze habe „risikofreudiges Verhalten gefördert“

Dabei, so Seibel, „war doch intern klar, dass die gesetzlichen Anforderungen nicht zu erfüllen waren. Nur ein Drittel der Fluchtwege stand zur Verfügung“. Die Duisburger Loveparade, geplant unter dem Eindruck der Bochumer Absage im Jahr zuvor und als Höhepunkt des Kulturhauptstadt-Programms, habe die Entscheider unter Erfolgsdruck gesetzt.

Seibel: „Der führte letztlich zu einem Bündnis des Verwaltungsvorstands mit dem privaten Veranstalter gegen die eigene Genehmigungsbehörde.“ An die Stelle der Prüfung der Bauordnung sei „das unbrauchbare Testat“ eines Verkehrsexperten der Universität getreten, am Ende habe „das zermürbte Bauordnungsamt eine faktisch rechtswidrige Baugenehmigung erteilt“. Vor allem der verantwortliche Rechtsdezernent Rabe (Seibel nennt ihn namentlich ebenso wenig wie andere Verantwortliche) habe „risikofreudiges Verhalten gefördert, ohne dafür hergezogen werden zu wollen“.

Wissenschaftler vermisst Untersuchungsausschüsse in Stadt und Landtag

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Von Felix Laurenz, Peter Sieben

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