Duisburg. Entscheidung, ob es ein Loveparade-Strafverfahren geben wird, zieht sich weiter hin. Verteidiger wollen neue Unterlagen der Staatsanwaltschaft prüfen.
Auch mehr als fünf Jahre nach der Duisburger Loveparade-Katastrophe ist weiterhin nicht absehbar, wann und ob es überhaupt zu einem Strafprozess kommt. Das Duisburger Landgericht hat den Verteidigern der Angeklagten erneut mehr Zeit für Stellungnahmen eingeräumt - die Frist, die eigentlich am 25. September enden sollte, wurde bis zum 31. Oktober verlängert. Hintergrund sind neue Unterlagen, die die Staatsanwaltschaft dem Gericht Mitte September hatte zukommen lassen. Es soll sich um weit über 500 Seiten Material handeln.
Dabei soll es sich laut Staatsanwaltschaft jedoch nur um Akten handeln, denen "keine besondere Bedeutung für das Verfahren" zukämen, so Pressesprecher Martin Fischer. Es handele sich etwa um eine Sammlung von DIN-Vorschriften, einen Sonderband mit der Allgemeinen Dienstanweisung der Stadt Duisburg sowie eine Vermessung des Karl-Lehr-Tunnels, die das LKA auf Anforderung der Staatsanwaltschaft Ende Juli 2015 erstellt hatte. Offenbar konnten aber weder Massenforscher Keith Still, auf dessen Gutachten die Loveparade-Anklage fußt, noch das Landeskriminalamt sagen, wieviele Menschen sich am Unglückstag auf dem Loveparade-Gelände aufgehalten hatten.
Entscheidung im ersten Zivilprozess zur Loveparade fällt wohl Montag
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Nachdem das Landgericht Freitagmittag die Fristverlängerung bekannt gegeben hatte, äußerte sich auch die Duisburger Staatsanwaltschaft dazu. Zwar respektiere man die Entscheidung des Gerichts, sehe aber keinen Anlass, das Zwischenverfahren noch einmal zu verlängern. Die Akten seien "für die Würdigung der Ereignisse unwesentlich und bestätigten lediglich bereits vorhandene Erkenntnisse", so Behördensprecher Fischer.
Unabhängig davon wird am Montag die Entscheidung im ersten Zivilprozess zu der Katastrophe erwartet. Ein ehemaliger Feuerwehrmann streitet vor dem Landgericht um eine Entschädigung. Doch die Chancen, die eingeklagten 90.000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld zu erhalten, stufte das Gericht bereits am ersten Verhandlungtag als sehr gering ein. (we/mit dpa)