Duisburg. . Einem Familienvater aus Duisburg wurde versuchte Vergewaltigung und Körperverletzung vorgeworfen. Gericht verurteilt ihn zu zehn Monaten mit Bewährung.
Immer wieder gab es Beschwerden über den Straßenstrich in Ehingen. Auf Antrag der Stadt wurden deshalb vor wenigen Tagen weite Teile des Duisburger Südens zum Sperrbezirk erklärt. Ein Vorfall im Zusammenhang mit dem dort bislang mehr oder weniger öffentlich stattfindenden horizontalen Gewerbe beschäftigte jetzt das Amtsgericht.
Einem Familienvater aus Beeck wurde versuchte Vergewaltigung und Körperverletzung vorgeworfen. Am 15. Oktober 2014 hatte der 42-Jährige nach Feierband die Dienste einer jungen Frau in Anspruch genommen. Man fuhr in ein Waldstück. Doch es gab Streit, weil die Dame nicht mehr wollte, nachdem der Freier sein Kondom abgestreift oder es verloren hatte. „Ich war gestresst“, begründete der Angeklagte die zweite Variante. Schließlich sei man ausgestiegen und zwischen Bäumen beschäftigt gewesen, wo auch Passanten unterwegs waren.
Handgemenge zwischen Freier und Prostituierter
Nachdem die Prostituierte nicht mehr wollte, habe er sein Geld zurück gefordert, so der Angeklagte. Unter dem Vorwand, ihm ein neues Kondom geben zu wollen, habe die Frau in ihre Tasche gegriffen und Pfefferspray gegen ihn gerichtet. „Ich habe mich nur gewehrt.“ Weil die Frau selbst etwas vom Gas mitbekam, habe er noch Wasser holen wollen, doch da sei sie geflüchtet.
Die Zeugin berichtete, der Mann sei wütend geworden. „Er hat darauf bestanden weiterzumachen.“ Deshalb habe er sie festgehalten und es zuletzt mit Gewalt versucht. Um sich zu verteidigen, habe sie das Pfefferspray gezückt. Im Gerangel habe sie Kratzer im Gesicht davongetragen. Über Geld sei nur ganz am Anfang gesprochen worden.
Das Schöffengericht sah keinen Grund, der Aussage der Zeugin nicht zu glauben. Die junge Frau hätte keinen Grund gehabt, die Polizei zu rufen, wenn es so gewesen sei, wie der Angeklagte schilderte und die 22-Jährige ihr Geld doch schon in der Tasche hatte. Die Richter verurteilten den bislang unbescholtenen Angeklagten deshalb zu zehn Monaten mit Bewährung.