Duisburg. Drei Männer hatten den Duisburger Linke-Politiker Mirze Edis verprügelt und mit einem Stuhl den Schädel gebrochen. Jetzt stehen die Täter vor Gericht.
Am Donnerstag wurden im Duisburger Landgericht die Schlussvorträge im Fall um die Attacke gegen Mirze Edis gehalten, auf den Tag genau vier Jahre nach dem Vorfall in einer Hüttenheimer Teestube, bei dem der 53-jährige Kommunalpolitiker schwer verletzt worden war. Edis war von den drei 26 bis 37 Jahre alten Angeklagten zusammengeschlagen worden, ein fünf Kilo schwerer Holzstuhl, der auf seinem Kopf landete, brach ihm den Schädel.
Täter sind Arbeitskollegen von Mirze Edis
Eine Tat, die den damaligen Bezirksvertreter und Betriebsrat der Hüttenwerke Krupp-Mannesmann für Monate in Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen brachte. Und eine Tat, unter deren psychischen Folgen der Mann, der seit der letzten Kommunalwahl für die Linke im Stadtrat sitzt, bis heute leidet: weil die Täter Kollegen von HKM waren, weil er einem sogar einen Job besorgt hatte und weil der Anlass lächerlich war.
Edis war mit einem der Angeklagten aneinandergeraten, weil der mit seinen Kollegen in einem Kleingarten gefeiert und eine Straße blockiert hatte. Man traf sich kurz danach auf dem Parkplatz der Teestube in Hüttenheim wieder. Es gab ein Wortgefecht und ein Gerangel. Zwei der Angeklagten kehrten kurz danach mit mehreren Begleitern, zu denen sich auch der dritte Angeklagte gesellte, in die Teestube zurück.
Irrweg durch die Instanzen
Edis, der aus seiner sonst gewohnten Rolle fiel, Probleme mit Worten zu lösen, warf ein Glas, ging auf einen der Männer zu. Das war das Startsignal für die Attacke auf ihn.
Der Staatsanwalt sprach von einer „Odyssee durch die Instanzen“. Vor dem Amtsgericht waren die drei Männer zunächst zu Gefängnisstrafen zwischen 24 und 26 Monaten verurteilt worden. In der Berufung hatte das Landgericht die Sache wegen des Verdachts, es könne sich auch um ein versuchtes Tötungsdelikt handeln, an die Schwurgerichtskammer verwiesen. Zumindest dem jüngsten Angeklagten drohte eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags.
Urteil wohl wegen gefährlicher Körperverletzung
Am Ende der siebentägigen Neuverhandlung vor der Schwurgerichtskammer ist klar, dass alle drei Angeklagten lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt werden. Der Staatsanwalt beantragte für die beiden älteren Angeklagten, die sich in den vier Jahren seit dem Vorfall nichts mehr zu Schulden kommen ließen, je nach Tatbeitrag Bewährungsstrafen von 12 beziehungsweise 21 Monaten. Für den 26-Jährigen, der den Stuhl auf Edis warf, als dieser schon hilflos am Boden lag, forderte er eine deutlichere Sühne und beantragte zweieinhalb Jahre Gefängnis. Ein Urteil soll am Freitag kommender Woche gesprochen werden.