Duisburg. Drei Männer sollen den Kommunalpolitiker Mirze Edis 2011 verletzt haben. Prozess begann beim Amtsgericht und wird nun vor dem Schwurgericht geführt.

Vor vier Jahren wurde Mirze Edis, damals Bezirksvertreter der Linken und Betriebsrat bei den Hüttenwerken Krupp Mannesmann, in Hüttenheim zusammengeschlagen und schwer verletzt. Noch immer läuft die strafrechtliche Aufarbeitung des Falles. Seit Freitag stehen die drei Täter erneut vor Gericht: diesmal vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts.

Den drei 26 bis 37 Jahre alten Männern, damals HKM-Mitarbeiter und somit Kollegen des heute 53-jährigen Ratsherren Edis, wird gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Bereits vor der Tat sollen zwei von ihnen auf einer Straße Streit mit Edis gehabt haben. Dann soll es eine Rangelei auf dem Parkplatz vor einer Teestube gegeben haben. Später sollen die Angeklagten in Begleitung mehrerer Männer, darunter der dritte Angeklagte, zur Teestube zurück gekehrt sein. Nachdem Edis mit einem Glas warf, sollen sich die Angreifer auf ihn gestürzt haben. Die Angeklagten sollen Edis geschlagen und getreten und einen Stuhl auf seinem Kopf zerschlagen haben. Der Kommunalpolitiker erlitt Gesichts- und Schädelknochenverletzungen.

Außergewöhnlicher Verfahrensgang

Duisburger Ratsherr und Gewaltopfer Mirze Edis.
Duisburger Ratsherr und Gewaltopfer Mirze Edis. © WAZ Jürgen Metzendorf

Zunächst hatte das Amtsgericht die Angeklagten im Juli 2013 wegen gefährlicher Körperverletzung zu Gefängnisstrafen zwischen 24 und 26 Monaten verurteilt. Das Trio zog in die Berufung. Doch die Verhandlung vor dem Landgericht fand im November 2014 ein vorzeitiges Ende: Der Berufungskammer kam der Verdacht, dass es sich um ein versuchtes Tötungsdelikt handeln könne. Sie hob das Urteil des Amtsgerichts auf und verwies die Sache zur Neuverhandlung an die Schwurgerichtskammer. Das Oberlandesgericht bestätigte diese Entscheidung in der Revision.

Nun wird der Fall neu aufgerollt. Zumindest einem Angeklagten könnte am Ende eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags drohen. Selbst die dienstältesten Juristen am Landgericht können sich an einen ähnlichen Verfahrensgang nicht erinnern.

Den größten Teil des ersten Verhandlungstages nahmen am Freitag Rechtsgespräche ein, an deren Ende eine Verständigung mit zwei Angeklagten stand: Für den Fall eines Geständnisses, den am Boden liegenden Edis geschlagen und getreten zu haben, dürfen die 36 und 37 Jahre alten Männer mit einer Bewährungsstrafe rechnen.

26-Jähriger könnte wegen versuchten Totschlags verurteilt werden

Anders sieht die Sache beim jüngsten Angeklagten aus, der Edis durch den Schlag mit dem Stuhl schwer verletzt haben soll. Ihm droht eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags. Die Kammer hatte für den Fall eines Geständnisses drei bis fünf Jahre Haft vorgeschlagen. Der Angeklagte und sein Anwalt lehnen das ab, weil von einem Tötungsvorsatz keine Rede sein könne. Alle drei Angeklagten wollen sich erst am zweiten Verhandlungstag kommenden Dienstag zur Sache äußern. Zehn weitere Termine sind geplant.