Duisburg. . Für ehemaligen Satudarah-Rocker endete das Glück schon am Tag nach der Hochzeit. Nun steht er vor dem Landgericht.

Wegen Drogenhandels und Verstoßes gegen das Waffengesetz muss sich ein 28-jähriger Duisburger vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz verantworten. Wie das frühere Führungsmitglied des ehemaligen Motorradclubs „Satudarah“ erneut zu dem Platz auf der Anklagebank kam, ist das Interessante an dem Fall. Offenbar hatte der Mann versucht, seinen Drogenkonsum nicht nur vor den Strafverfolgungsbehörden, sondern auch vor seiner neuen Familie zu verbergen. Und beides scheiterte gründlich.

Erst im Mai war der 28-Jährige wegen Betäubungsmittelverstößen und Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vom Landgericht zu fünf Jahren verurteilt worden. Bereits im Januar hatte ihn das Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er seine zukünftige Ehefrau (22) verprügelt und diese ihn dafür angezeigt hatte. Was weder sie noch ihn daran hinderte, am 8. Juni den Bund fürs Leben einzugehen. Nur eines durfte die Braut, die Drogen hasst, nicht wissen: Dass der 28-Jährige entgegen anders lautenden Beteuerungen noch immer reichlich Amphetamin konsumierte.

Am 9. Juni startete das Paar im Wagen der Ehefrau zur Hochzeitsreise Richtung Prag. Auf der Autobahn bei Frankfurt endeten die gemeinsame Fahrt und das Glück. Einer Polizeistreife, die den Wagen routinemäßig kontrollierte, fiel eine Tasche mit dem - verbotenen - Emblem der „Satudarah“ auf. In der Tasche fanden die Beamten einige Gramm Amphetamin. Außerdem hatte der Angeklagte, der seit Dezember 2014 von der Untersuchungshaft verschont worden war, verbotenerweise ein Einhandmesser dabei.

Das reichte für eine Anzeige. Und dafür, dass die Frau den 28-Jährigen am Rastplatz stehen ließ. Sodann rief sie ihre Mutter an und wies sie an, die Sachen des Gatten zusammen zu packen, weil sie ihn hinauswerfen wolle. Als die Schwiegermutter dies tat, stieß sie in einem Wäschekorb auf knapp 500 Gramm Amphetamin, die Schwiegersohn in der Wohnung deponiert hatte. Auf Geheiß ihrer Tochter rief die Schwiegermutter die Polizei.

Der Angeklagte legte am ersten Verhandlungstag ein rückhaltloses Geständnis ab. Er räumte ein, sogar noch etwas mehr Rauschgift erworben zu haben, um es zum Teil selbst zu konsumieren, zum größeren Teil zu verkaufen. Auch, dass ihm per Anordnung des Polizeipräsidenten der Besitz jeglicher Art von Waffen verboten war, sei ihm bekannt gewesen.

Ein Urteil soll bereits am kommenden Mittwoch gesprochen werden.