Duisburg. Ein 20-jähriger Intensivtäter wurde zu 18 Monaten Jugendgefängnis verurteilt. Keine Bewährung, weil gegen ihn bereits drei neue Verfahren laufen.

Wegen mehrfacher Körperverletzung und Diebstahls verurteilte das Landgericht am Dienstag in zweiter Instanz einen 20-jährigen Duisburger zu 18 Monaten Jugendgefängnis.

Im August 2014 hatte er in einem Bordell im Hochfelder Rotlichtviertel die Dienste einer Prostituierten in Anspruch genommen. Hinterher wollte der junge Mann ein zweites Mal, ohne dafür erneut zu bezahlen. Es kam zum Streit, bei dem der Angeklagte die Geschädigte mehrfach schlug und ihr am Ende die Tageseinnahmen in Höhe von rund 400 Euro klaute.

Täter hatte auch schon seine Großmutter geschlagen

Bereits im Jahr zuvor hatte der seit 2012 als jugendlicher Intensivtäter geltende Schüler bei einem halben Dutzend Gelegenheiten gegen das Gesetz verstoßen: Zwischen Februar und Juni 2013 hatte er Menschen geschlagen, darunter seine 78-jährige Großmutter, einen Polizisten beleidigt, einem 62-Jährigen Pfefferspray ins Gesicht gesprüht, unter Drogen einen Motorroller vor ein Auto gefahren und Unfallflucht begangen.

Das Amtsgericht hatte ihn dafür – interessanterweise bei zwei Verhandlungen, die im Abstand weniger Stunden an einem Tag stattfanden – zu 14 und zu acht Monaten Jugendhaft verurteilt. Die Berufungskammer zog diese Strafen gestern zu 18 Monaten zusammen. Für eine Aussetzung zur Bewährung, für die sich der Angeklagte wie sein Verteidiger energisch eingesetzt hatten, sah das Gericht keinen Raum. Inzwischen laufen gegen den Heranwachsenden drei neue Anklagen.