Duisburg. Mit einer Eisenstange wollte ein Mülheimer vor einem Duisburger Asylbewerberheim 300 Euro eintreiben. Dafür musste er jetzt vor den Richter.
Wegen gefährlicher Körperverletzung musste sich gestern ein 36-jähriger Mülheimer vor dem Amtsgericht Stadtmitte verantworten. Weil er angeblich 300 Euro vom Bewohner eines Übergangswohnheims an der Masurenallee in Wedau zu bekommen hatte, soll der Angeklagte dem 29-Jährigen am 4. März, in Begleitung von vier unbekannten Männern, auf die Bude gerückt sein und ihn zusammengeschlagen haben.
Laut Anklage hatte der 36-Jährige mit einer Eisenstange zugeschlagen, was ein Signal für seine Begleiter gewesen sein soll, ebenfalls auf das Opfer einzuschlagen und es zu treten. Der Angeklagte schwieg zunächst zu den Vorwürfen.
Offenbar hätte das am liebsten auch der Geschädigte getan, der eine Platzwunde am Kopf und diverse Prellungen davongetragen hatte. „Der Angeklagte ist der Schwiegervater meines Bruders“, versuchte er dem Gericht zu erklären. Man habe sich doch nur ein wenig gestritten. Das sei alles Familie und man habe sich längst vertragen. Die Verständigung erwies sich allerdings als schwierig, da das Gericht zwar einen Dolmetscher für den serbischen Angeklagten geladen hatte, der Zeuge sich aber als Mazedone entpuppte. Die Vernehmung musste abgebrochen werden.
Angeklagter erbarmte sich und gestand
Die Freundin des Angeklagten, die der Polizei bei Anzeigenaufnahme beim Übersetzen ausgeholfen hatte, wollte ebenfalls nicht so recht mit der Sprache heraus. „Muss ich was sagen?“ Auf diese Frage konnte der Vorsitzende wahrheitsgemäß nur antworten, dass ihr im Falle der Weigerung sogar Haft drohe.
Am Ende erbarmte sich der Angeklagte und gestand, den 29-Jährigen mit einer Eisenstange geschlagen zu haben. Allerdings sei er dabei alleine gewesen. Hintergrund der Tat war offenbar der Streit um 300 Euro Stromkosten. Der Angeklagte verlangte sie vom Geschädigten, weil der gemeinsam mit seiner Freundin drei Monate lang eine Wohnung des 36-Jährigen genutzt hatte, bevor er in das Übergangswohnheim zurückgekehrt war.
Das Geständnis des Angeklagten bewahrte das Gericht vor einer Vertagung und einer langwierigeren Beweisaufnahme. Den Angeklagten ließ es mit der Mindeststrafe von sechs Monaten auf Bewährung und 600 Euro Geldbuße an die Staatskasse davonkommen.