Duisburg. . Ein Duisburger Tierhändler kämpft in zweiter Instanz um seine Reputation. Er soll sich einer Mitarbeiterin unsittlich genähert haben.

In zweiter Instanz steht ein 60-jähriger Zoohändler aus Neumühl seit Dienstag vor dem Landgericht. Der Mann, der für sein „größtes Zoogeschäft der Welt“ wirbt, kämpft in der Berufung gegen eine Verurteilung wegen tätlicher Beleidigung. Das Amtsgericht Hamborn hatte ihm im Februar 3000 Euro Geldstrafe (60 Tagessätze zu je 50 Euro) aufgebrummt, weil er sich einer damals 18-jährigen Mitarbeiterin unsittlich genähert haben soll.

Am 29. Juli 2014 soll er die Aushilfskraft in einem Lagerraum seines Geschäfts unsittlich berührt und „Kuschelmaus“ genannt haben. Was der 60-Jährige energisch bestreitet: „Ich bin unschuldig.“ Die Medien hätten ihn nach der amtsgerichtlichen Verurteilung durch den Kakao gezogen. Das könne und wolle er nicht auf sich sitzen lassen.

"Versehentlich" berührt

Erneut stellte der Angeklagte seine Version dar: Er habe der jungen Frau, die ein wenig zaghaft Regale gereinigt habe, nur den richtigen Umgang mit dem Spachtel zeigen wollen. Es könne sein, dass er sie dabei versehentlich berührt habe. Zuletzt habe er ihr noch einen Papierschnitzel entfernt, der am Hals der Mitarbeiterin gelandet war.

Die inzwischen 19 Jahre alte Schülerin wiederholte ihre Anschuldigungen gegen den Zoo-Händler: Danach soll er sie, als man alleine in dem Lagerraum war, an den Armen und Schultern gestreichelt haben. „Als er meine Brust berührte, habe ich seinen Arm weggedrückt.“ Sie habe nichts weiter gesagt, weil sie Angst gehabt habe, dass noch mehr passieren könne.

Mitarbeiterin kündigte fristlos

Ihrer Mutter hatte sich die Zeugin abends anvertraut. Am nächsten Tag kündigte die 18-Jährige fristlos und zeigte den Zoohändler bei der Polizei an. Eine Kriminalpolizistin, die auf Sexualtaten spezialisiert ist, gab im Zeugenstand an, die Aussage der 18-Jährigen sei insgesamt schlüssig gewesen.

Das Zeugenprogramm gestaltete sich umfangreicher als geplant: Der Angeklagte hatte fünf weitere Personen als so genannte präsente Zeugen gestellt. Mit deren Vernehmung kam die Berufungskammer nicht durch. Nun wird am 29. September fortgesetzt.