Duisburg. Hobbygärtner Ralf Letzner soll seit Jahren von seiner Scholle vertrieben werden – bislang ergebnislos. Jetzt flatterte eine Räumungsklage ins Haus.

Inzwischen ist er in der ganzen Stadt und auch darüber hinaus bekannt – der „Kleingartenrebell“ Ralf Letzner aus Obermarxloh. Von Huckingen bis Overbruch diskutieren Hobbygärtner, was in der Kleingartenanlage Alte Buche abgeht. Ein wenig erinnert die Sache an Theo gegen den Rest der Welt.

Da haben wir einen Kleingartenvorstand, der nach eigenem Bekunden die Geselligkeit und den Gemeinschaftssinn liebt. Und da gibt es Ralf Letzner (53), der lieber sein eigenes Ding macht. Auch, was die Gestaltung des Gartens betrifft. Die Regel, ein Drittel Obst- und Gemüseanbau, zwei Drittel Ziergarten, schmeckt ihm überhaupt nicht. Er ist nur zufrieden, wenn sein Garten bis auf wenige Quadratmeter Wiese komplett als Acker genutzt wird. So verzichtet er auch auf Hecken. Seine Sichtschutz-Büsche tragen Früchte, dazwischen sprießen Kräuter – für den Gartenfreund ist das sein kleines Paradies.

Hungrige Bienen labten sich

„Zu unordentlich“, findet der Vorstand seit Jahren. Außerdem sollen Bäume zu groß sein, soll der Komposthaufen Ungeziefer anlocken – und zuletzt störte noch das Fallobst (saftige Pflaumen), an dem sich hungrige Bienen am Ende der Saison labten.

Schon mehrfach hat die Leitung der Alten Buche deshalb versucht, den völlig anders denkenden Mann loszuwerden. Per Mitgliederbeschluss, aber auch auf dem Rechtsweg. Bislang ohne Erfolg.

Immer wieder berichten die Medien von dem Kleingartenrebell, der sich seit Jahren erfolgreich mit allen Mitteln und Kräften gegen seinen Rausschmiss wehrt. Das wiederum passt dem Vorstand der Anlage überhaupt nicht. Er hat schon mehrfach versucht, die Journalisten der Anlage zu verweisen. Und verbietet Letzner, mit der Presse Kontakt aufzunehmen. Was den aber wenig juckt.

6325 Gärten in 106 Anlagen

In Duisburg gibt es insgesamt 6325 Kleingärten in 106 Anlagen. Jede Anlage wird als selbstständiger Verein geführt. 94 Anlagen befinden sich auf städtischem Grund, die übrigen auf dem Gelände von Unternehmen (z.B. Bahn, Wohnungsgesellschaften). Im Bereich Walsum/Hamborn existieren 1752 Gärten in 27 Anlagen, in Meiderich/Beeck 1305 (21). Im Bezirk Mitte gibt es 1728 (29), in West 635 (11), in Süd 905 (18).

Derzeit gibt es laut Homepage des Verbandes der Duisburger Kleingartenvereine nur sechs freie Gärten, die sich allesamt im Bezirk Mitte befinden. In Baerl und Ruhrort gibt es keine Kleingartenanlagen.

Der Verband legt „besonderen Wert auf den Erhalt eines gesunden ökologischen Gleichgewichts in den Anlagen, hierzu zählen auch Bäume“ sowie auf Natur- und Umweltschutz.

Der Stadtverband der Kleingärtner ist unter 0203 - 33 56 91 und per E-Mail unter verbd-duisburg@t-online.de erreichbar.

Äußern will sich vom Gartenvorstand schon lange niemand mehr zu den Problemen. Stets wird ein Kommentar verweigert. Selbst der eingeschaltete Anwalt aus Bonn verweigerte zuletzt eine Stellungnahme: „Ich habe keine Lust mit Ihnen zu reden.“ Dabei hatte der doch gerade eine Räumungsklage verfasst, die Letzner am 29. November zugestellt wurde.

Jetzt will man also ernst machen, nachdem man bereits vor zwei Jahren wegen formaler Fehler mit einem Rausschmiss scheiterte. Nun packt man ganz schwere Geschütze aus und kommt auf das Fallobst zurück: Die darauf sitzenden Bienen, angeblich sind auch Wespen gesichtet worden, sollen zwei Menschen gestochen haben.

Letzner reagiert nicht auf Kündigung

Letzners Duisburger Anwalt Jochen Lehnhoff reagiert auf die Klage. „Wenn man angegriffen wird, muss man sich wehren“, lautet sein Motto. Und er ist guter Dinge, dass der Vorstand der Alten Buche wieder scheitern wird. Denn er ist sich sicher, schon wieder einen formalen Fehler gefunden zu haben. „Da brauchen wir uns also gar nicht mit Bienen und Wespen rumzuschlagen“, stellte er im Gespräch mit der Redaktion klar.

Weil Letzner nach der letzten Kündigung im August dieses Jahres das tat, was er bislang immer getan hat, nämlich nichts, hätte der Vorstand ihm innerhalb einer kurzen Frist nochmals die Kündigung überbringen müssen mit dem Hinweis, er solle das Feld räumen. Das passierte aber nicht. Und deshalb, so Lehnhoff, gelte Paragraf 545 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Demnach bleibt das Mietverhältnis unbefristet bestehen.

Wie die Hamborner Richterin das sieht, wird sie voraussichtlich Anfang kommenden Jahres mitteilen. Bis dahin muss sie erst einmal die Schriftsätze beider Parteien auswerten.