Duisburg. Um ihren Raubzug zu verdecken sollen zwei Jugendliche einen 53-Jährigen in seiner Wohnung in Bruckhausen ermordet haben.

Raub mit Todesfolge und Mord zur Verdeckung einer Straftat - so wertet der Staatsanwalt eine grausige Tat, bei der am 13. November 2014 in Bruckhausen ein 53-jähriger Mann in seiner Wohnung getötet wurde. Für die beiden 15 und 16 Jahre alten Angeklagten forderte der Anklagevertreter bei der Verhandlung am Montag jeweils neun Jahre Jugendhaft, womit er nur ein Jahr unter der Höchststrafe im Jugendrecht blieb.

Am neunten Verhandlungstag des aufgrund des jugendlichen Alters der Angeklagten vor der Jugendkammer des Landgerichts unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführten Verfahren, wurden die Schlussvorträge gehalten. Aufgrund des Geständnisses eines der beiden Angeklagten sowie der Aussage eines Zeugen, dem die Angeklagten kurz nach der Tat davon berichtet hatten, hatte der Staatsanwalt ein klares Bild von dem, was am Tattag in der Wohnung des 53-Jährigen geschah.

Opfer wurde immer wieder malträtiert

Mindestens einer der beiden Angeklagten kannte sich dort aus, war mehrfach bei dem alleinstehenden Opfer zu Gast gewesen. Er war von dem 53-Jährigen mit Getränken und Zigaretten versorgt worden, hatte fernsehen und im Internet surfen dürfen. Im Gegenzug war er ihm sexuell gefällig gewesen.

Am Tattag hatte sich das Duo, das, so der Staatsanwalt, ohne jede Perspektive in den Tag hinein lebte, von dem Mann Geld besorgen wollen. Als der nichts herausrückte, wollten sie ihn ohnmächtig schlagen, um Wertsachen mitzunehmen. Doch es lief nicht wie im Fernsehen. Das Opfer fiel nicht sofort nach dem ersten Schlag um. Immer wieder, daran ließ auch das Verletzungsbild des Getöteten kaum einen Zweifel, war das Opfer geschlagen, getreten und sogar mit einer Bratpfanne malträtiert worden.

Leiche vier Wochen später entdeckt

Den schließlich fast ohnmächtigen Mann schleppten die Jugendlichen dann in die Küche und schlossen sie ab. Spätestens in diesem Moment, so der Staatsanwalt, hätten die Jugendlichen den Tod des erkennbar schwerstverletzten Mannes gewollt, um zu verdecken, dass sie den 53-Jährigen ausraubten. Während der Sterbende ohne Chance auf Hilfe zurückblieb, schleppten die Angeklagten einen Fernseher aus der Wohnung, den einer der beiden Jugendlichen am Tag danach verkaufte – ausgerechnet an den Vater des Mittäters.

Das stark verweste Opfer war erst vier Wochen später gefunden worden, als die Polizei die Wohnung wegen des Verdachts des Besitzes von Kinderpornografie durchsuchen wollte.

Während ein Verteidiger auf einen bezifferten Antrag verzichtete, bestritt sein Kollege einen Tötungsvorsatz seines Mandanten. Er wertete die Tat nur als Raub mit Todesfolge und beantragte sechseinhalb Jahre Jugendhaft. Ein Urteil soll am Donnerstag verkündet werden.