Duisburg. Ein 53-jähriger Bruckhausener wurde im Dezember in seiner Wohnung getötet. Seit Dienstag stehen zwei 15- und 16-jährige Jugendliche wegen Mordes vor Gericht.

Ein grausiges Bild bot sich Polizisten am Morgen des 8. Dezember 2014 in einer Wohnung in Bruckhausen: Ein 53-jähriger Mann lag halb verwest in der Küche. Am Tag danach stand fest, dass er einem Gewaltverbrechen zum Opfer gefallen war. Die Spur führte zu zwei 15 und 16 Jahre alten Jugendlichen, die sich seit Dienstag nun vor der Jugendkammer des Landgerichts verantworten müssen.

Angesichts des schlechten Zustandes der Leiche hatte die Polizei zunächst nicht gewusst, ob es sich bei dem Toten um den Wohnungsinhaber handelte, oder um ein Opfer, das möglicherweise vom Bewohner der Wohnung an der Dieselstraße getötet worden war. Am nächsten Tag war klar: Es handelte sich bei dem Toten um den Bewohner der Wohnung, einen geschiedenen und arbeitssuchenden Mann. Die Polizei hatte sich am 8. Dezember 2014 Zutritt zu der Wohnung verschafft, um einen Durchsuchungsbeschluss zu vollstrecken. Der Ermordete stand im Verdacht, etwas mit Kinderpornografie zu tun zu haben.

Plasmafernseher und ein Handy als Beute

Die Tat soll sich bereits am Abend des 13. November 2014 ereignet haben. Die beiden Angeklagten sollen ihr Opfer, das sie zuvor kannten, geschlagen, getreten und ausgeraubt haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mord heimtückisch und aus Habgier geschah. Ihre Beute, einen Plasmafernseher und ein Handy, sollen die Jugendlichen anschließend für insgesamt 180 Euro verkauft haben.

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Für das Verfahren sind bis Ende Juni vier weitere Verhandlungstage vorgesehen. Weitere Informationen aus dem Verfahren werden bis nach der Urteilsverkündung nicht in die Öffentlichkeit dringen: Da beide Angeklagte noch unter 18 sind, wird der Prozess vor der Jugendkammer des Landgerichts komplett unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Das Landgericht sicherte allerdings zu, das Ergebnis und die tragenden Gründe des Urteils in gebotener knapper Form hinterher zu veröffentlichen.

Keine lebenslange Freiheitsstrafe

Eine Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe wird es im Falle eines Schuldspruchs übrigens nicht geben. Im Jugendstrafrecht gibt es keine Mindest- oder Höchststrafen für unterschiedliche Delikte. Werden sogenannte schädliche Neigungen oder eine besondere Schwere der Schuld festgestellt, so kann das Gericht eine Jugendstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren verhängen.