Gericht verwehrt Prozessbeihilfe in zwei Loveparade-Fällen
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Duisburg. Weil die Erfolgsaussichten gering seien, lehnte das Duisburger Landgericht die Unterstützung in zwei Zivilverfahren ab. 17 weitere Verfahren sind anhängig.
Das Landgericht Duisburg hat in den bevorstehenden Zivilverfahren zur Loveparade-Katastrophe die Anträge zweier Duisburgerinnen (29 und 35 Jahre) auf Prozesskostenbeihilfe abgelehnt. Der Grund dafür seien „fehlende Erfolgsaussichten der beabsichtigten Klagen“, teilte Landgerichts-Pressesprecher Bernhard Kuchler schriftlich mit. Insgesamt seien 17 weitere Verfahren anhängig, so Kuchler. Die ersten Klageverfahren sind auf 1. September und 12. November terminiert.
Die beiden Frauen hatten vier Beklagte auf Schadensersatz und die Zahlung von Schmerzensgeld verklagt. Das sind: die Stadt Duisburg, das Land NRW, der Loveparade-Veranstalter Lopavent und deren Geschäftsführer Rainer Schaller (Inhaber Fitnesskette „McFit“). Die Antragstellerinnen gaben an, aufgrund der erlebten Vorfälle bei der Loveparade-Katastrophe psychisch erkrankt zu sein (posttraumatische Belastungsstörung).
Opfer fordern Schmerzensgeld von Land, Stadt und Lopavent
Chronik einer Katastrophe
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Die 35-Jährige gab an, in der Menschenmasse zu Fall gekommen zu sein. Mehrere Menschen hätten auf ihr gelegen, sie zog sich eine Verletzung am linken Bein zu und müsse noch heute Schmerzmittel einnehmen. 25.000 Euro Schmerzensgeld und einige Sachleistungen hat sie bereits von der Versicherung des Loveparade-Veranstalters bekommen. Nun forderte sie von den vier Beklagten weitere 105.000 Euro.
„Das Gericht hat die Erfolgsaussichten dieser Klage verneint“, so Kuchler, „da die Antragstellerinnen ihre Ansprüche bislang nicht ausreichend begründet haben“. Das Gericht vermisst eine „detaillierte Darstellung“ ihrer individuellen Leiden“. Außerdem seien beide Antragstellerinnen bereits vor der Loveparade-Katastrophe psychisch erkrankt gewesen.
Verfahrenskosten können schnell fünfstellig werden
Die Verfahrenskosten sind abhängig vom Streitwert und können in solchen Fällen schnell fünfstellige Beträge erreichen. Bei einem Streitwert von 105.000 Euro betragen allein die Gerichtskosten rund 3000 Euro, hinzu kommen im Fall einer verlorenen Prozesses die Kosten für den eigenen und den gegnerischen Anwalt. „In diesem konkreten Fall sprechen wir über Verfahrenskosten von 13.600 Euro“, so Kuchler.
Trotz der Ablehnung der Prozesskostenhilfe können die Frauen ihre Klage weiter verfolgen – dann allerdings auf eigene Kosten.
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