Duisburg. Im September beginnt das erste Zivilverfahren zur Loveparade. Traumatisierter Ex-Feuerwehrmann fordert 65.000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Mit der Schadensersatzklage eines Duisburger Feuerwehrmanns beginnt am 1. September über fünf Jahre nach der Katastrophe das erste Zivilverfahren zur Loveparade.

Der 53-jährige Feuerwehrmann fordert vom Veranstalter Lopavent, dessen Geschäftsführer Schaller und vom Land NRW Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 65 000 Euro. Die Prüfungen des Landgerichtes für das Strafverfahren gegen die zehn Beschuldigten von Stadt und Lopavent laufen dagegen bekanntlich immer noch.

Vier Frauen klagen im November auch gegen die Stadt Duisburg

Vier weitere von insgesamt 19 Zivilverfahren sollen im November vor dem Duisburger Landgericht beginnen. Vier Klägerinnen im Alter von 36 bis 53 Jahren aus Duisburg, Ratingen und Kevelaer, die zusätzlich auch die Stadt verklagen, fordern Summen zwischen 34.000 und 100.000 Euro. Der Feuerwehrmann war bei der Katastrophe am 24. Juli 2010 mit 21 Toten und vielen Hundert Verletzten als Retter im Einsatz, die Klägerinnen waren Besucherinnen der Loveparade. Die Klagenden geben an, an „posttraumatischen Belastungsstörungen“ erkrankt zu sein“, so Landgerichtssprecher Bernhard Kuchler.

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„Das ist schlimmer als ein Beinbruch. Die Betroffenen haben schwer daran zu knacken. Auch das Gerichtsverfahren wird kein Spaziergang für sie“, erklärt die Bochumer Rechtsanwältin Bärbel Schönhof. Ihre Mandanten erlitten immer wieder Albträume. Die von der Lopavent-Versicherung „Axa“ angebotenen 5000 Euro seien „lächerlich“. In der Klage lastet sie Lopavent eine fehlerhafte Planung und Durchführung der Loveparade an, der Stadt, dass die Genehmigung ebenso fehlerhaft und überdies rechtswidrig war.

Loveparade-Veranstalter Lopavent beruft sich auf Verjährung

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Von Felix Laurenz, Peter Sieben

Die Anwältin hat aber auch die Polizei und damit das Land NRW im Visier - im Gegensatz zum Strafverfahren, bei dem kein Polizeibeamter zu den Beschuldigten zählt. Nach Schönhofs Sicht hätte die Polizei die Loveparade absagen müssen, zudem hätte die Polizei am Katastrophentag Fehler begangen. Die Beklagten, so Gerichtssprecher Kuchler, bestreiten „das Vorliegen und den Umfang der Schäden“. Bei der Klage des nach Informationen unserer Redaktion mittlerweile pensionierten Feuerwehrmannes beruft sich Lopavent außerdem auf Verjährung. Der Gerichtssprecher rechnet nicht damit, dass der klagende Ex-Feuerwehrmann zum Prozessauftakt erscheint.

Auch wenn Strafprozess und Zivilklage getrennte Verfahren sind, wird der Prozess um Schmerzensgeld und Schadensersatz mit Spannung erwartet, obgleich mögliche Verurteilungen zu Zahlungen – oder in Aussicht gestellte Vergleiche – wegen angelasteter Fehler keine Rückschlüsse auf die Schuld einzelner Beschuldigter in dem möglichen Strafprozess zulassen. In den Zivilverfahren werden aber die tragischen und todbringenden Geschehnisse des 24. Juli vor fünf Jahren und seine Planungs- und Genehmigungsabläufe zur Sprache kommen. Kuchler: „Eine Aufklärung der Ereignisse wird insoweit erfolgen, wie dies für die Streitentscheidung erforderlich ist.“

Großes Medieninteresse am ersten Zivilprozess zur Loveparade

Das Landgericht verlegt wegen des erwarteten Medienandrangs und öffentlichen Interesses den Zivilprozess in den größten Gerichtssaal. Er hat 100 Zuschauerplätze, von denen die Hälfte für Medienvertreter reserviert wird.

Der mögliche Strafprozess soll dagegen auf dem Düsseldorfer Messegelände stattfinden. Allein die Zahl der Prozessbeteiligten mit allen Nebenklägern wird dreistellig.