Duisburg. Nach der Attacke auf ein Mädchen in Duisburg soll Rottweiler “Pascha“ eingeschläfert werden, entschied das Verwaltungsgericht. Die Halterin ruft nun die letzte Instanz an.

Die Besitzerin des Rottweilers „Pascha“, der ein zweijähriges Mädchen in den Duisburger Rheinwiesen schwer verletzt hat, zieht vor die letzte Instanz, um zu verhindern, dass der Hund eingeschläfert wird.

Dies hatte die Stadt Duisburg angeordnet und das Verwaltungsgericht auf Basis eines amtstierärztlichen Gutachtens jüngst bestätigt. Der Rottweiler habe ein fehlgeleitetes Jagdverhalten und eine mangelnde Beißhemmung, heißt es in der Begründung. Er habe unvermittelt und ohne Droh- und Warnsignale angegriffen und sich auch nicht von weiteren Angriffen auf das schon verletzte Mädchen abbringen lassen. Eine Therapie des 13 Monate alten Hundes sei aufgrund seines Alters nicht (mehr) erfolgversprechend.

Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts hat die Hundehalterin nun Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster eingelegt, wie ein Sprecher bestätigte.