Duisburg. Opfer-Anwältin Bärbel Schönhof hatte Anzeige gestellt, weil das Loveparade-Gelände laut Theorien eines juristischen Gutachtens noch der Bahn gehörte.
Unmittelbar vor dem fünften Jahrestag des Loveparade-Unglücks hat die Bochumer Rechtsanwältin Bärbel Schönhof am Mittwoch bei der Staatsanwaltschaft Duisburg Strafanzeigen gegen „noch namentlich zu ermittelnde“ „verantwortliche Mitarbeiter“ des Eisenbahnbundesamtes, der Bundespolizei und des NRW-Innenministeriums gestellt.
Staatsanwaltschaft hatte Zuständigkeiten "gründlich geprüft"
Die Reaktion der Staatsanwaltschaft ließ nicht lange auf sich warten: Man habe der Juristin am Donnerstag mitgeteilt, dass die Aufnahme von Ermittlungen abgelehnt sei, so Behördensprecherin Anna Christiana Weiler.
Auch interessant
Schönhof hatte die Theorien eines juristischen Gutachtens aufgegriffen, das für den Zeitpunkt des Unglücks noch die Bahn in der Verantwortung für das Veranstaltungsgelände der Loveparade sah. Die rechtlich maßgebliche Umwidmung sei erst im Oktober erfolgt. Und sie bezweifelt auch, dass der damalige Landes-Innenminister Ingo Wolf eine ausreichende Legitimation gehabt habe, als er die Zuständigkeiten der Bundespolizei drei Monate vor dem Unglück auf die NRW-Polizei übertrug.
Für die Staatsanwaltschaft Duisburg keine neuen Argumente. „Wir haben die Zuständigkeiten im Ermittlungsverfahren gründlich geprüft und sind zu einem anderen Schluss gekommen“, so Weiler. Neue Anhaltspunkte hätten sich aus dem Vortrag von Bärbel Schönhof nicht ergeben. Und auch kein Anfangsverdacht.