Duisburg. Ergänzungen zum Still-Gutachten müssen jetzt von allen Verfahrensbeteiligten geprüft werden. Erst danach entscheidet das Gericht über Klagezulassung.

Auch im fünften Jahr nach der Duisburger Loveparade wird das Unglück mit 21 Toten und mehr als 500 Verletzten wohl nicht strafrechtlich aufgearbeitet. Davon geht auch das Duisburger Landgericht aus, das die Zulassung der Anklage noch immer im Zwischenverfahren prüft. Gerechnet haben damit bereits viele Hinterbliebene und Verletzte, die schon lange auf einen Prozessbeginn warten.

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Zwar liege der Strafkammer, die das umfangreiche Verfahren bearbeitet, mittlerweile die Übersetzung der Ergänzungen für das umstrittene Still-Gutachten vor, jedoch werden dazu jetzt auch noch einmal alle Verfahrenbeteiligten gehört.

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Von Felix Laurenz, Peter Sieben

Bis zum 25. September können die Anwälte der Hinterbliebenen und Verletzten zu den 78 Seiten langen Ausführungen des britischen Forschers Stellung nehmen. Möglich ist auch dass diese Frist noch einmal verlängert wird, das wäre nicht das erste Mal in diesem Zwischenverfahren.

Da das Gericht in seine abschließende Beurteilung, ob es überhaupt zu einem Prozess kommt, auch diese Stellungnahmen und mögliche Einwände berücksichtigen muss, sei damit zu rechnen, dass "eine etwaige Hauptverhandlung voraussichtlich nicht mehr im Jahr 2015 beginnen" kann. (we)