Duisburg. Die Richterin, die die ersten Zivilverfahren um die Loveparade verhandelt, ist mit einem Anwalt aus der Kanzlei verheiratet, die die Stadt seinerzeit für ihr Loveparade-Gutachten engagiert hatte.
Nachdem sich schon das Strafverfahren zur Loveparade schwerfällig durch die Prüfungsphase schleppt, drohen jetzt auch bei den angesetzten Zivilprozessen Verzögerungen. Bärbel Schönhof, Anwältin der vier Klägerinnen, die von der Stadt, dem Land NRW, Veranstalter Lopavent und dessen Geschäftsführer Schaller Schmerzensgelder zwischen 34.000 und 100.000 Euro fordern, hat einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin der 4. Zivilkammer gestellt.
Den Grund hatte die Richterin vergangene Woche selbst geliefert: Mit dem Gerichtstermin teilte sie den Klägerinnen mit, dass ihr Ehemann bei der Düsseldorfer Kanzlei Heuking und Partner tätig sei — jene Kanzlei, die der Stadt nach der Loveparade bescheinigt hatte, keine Fehler bei der Planung begangen zu haben.
Die Kammervorsitzende selbst sieht sich nicht befangen, da ihr Ehemann an dem Gutachten nicht beteiligt gewesen sei, wie sie erklärte. Kläger-Anwältin Schönhof sieht das anders: Die Richterin könne nicht objektiv urteilen, wenn sie mit jemandem verheiratet sei, der von der Gegenseite bezahlt werde.
Kammer entscheidet selbst
Auch interessant
Laut Zivilprozessordnung ist kein Nachweis nötig, dass die Richterin tatsächlich befangen ist: Es reicht aus, wenn es objektive Gründe für berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit gibt. Oft ist das eine Ermessensfrage.
Auch interessant
Über den Befangenheitsantrag entscheidet jetzt die Kammer selbst, wie Gerichtssprecher Bernhard Kuchler auf Anfrage dieser Redaktion erklärte: Weil dafür drei Personen nötig sind, wird zu den beiden Kammerkollegen der Vorsitzenden auch ein Richter der Vertretungskammer hinzugezogen.
Zuvor wird die Vorsitzende eine Stellungnahme abgegeben, zu der sich die Beteiligten äußern können — das alles ist mit mehrwöchigen Fristen verbunden. Und: Eine Ablehnung des Antrags könnte Schönhof noch vor dem Oberlandesgericht anfechten — spätestens dann wäre der geplante Prozessauftakt am 12. November fraglich.