Duisburg. Das Duisburger Schwurgericht muss sich seit Dienstag mit dem tödlichen Angriff eines demenzkranken Mannes auf zwei alte Damen befassen. Der 73-Jährige soll im April zwei Mitpatientinnen in einem Duisburger Altenheim attackiert haben, eine der Frauen starb später an den schweren Kopfverletzungen.

Mit einer schrecklichen Bluttat muss sich seit Dienstag das Landgericht Duisburg befassen. In der Nacht zum 29. April wurde der 73-jährige Dieter K. im Altenzentrum St. Elisabeth an der Meidericher Biesenstraße gewalttätig. Er attackierte eine Pflegerin, ging dann in das Zimmer von zwei 76 und 86 Jahre alten Bewohnerinnen. Mit einem Metallgestänge, das er aus seinem Pflegebett gezogen hatte, schlug er auf die bettlägerigen alten Damen ein. Eine erlag ihren Verletzungen.

Auch die zweite Seniorin ist inzwischen verstorben. Allerdings konnten Gerichtsmediziner nicht mit Sicherheit feststellen, ob der Tod der Frau eine direkte Folge der Tat war. Juristisch handelt es sich um Totschlag und versuchten Totschlag. Doch es ist klar, dass der demenzkranke Dieter K., der unter einem komplexen System von Wahnvorstellungen leidet, dafür nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann. Bei dem Sicherungsverfahren geht es ausschließlich um den Antrag der Staatsanwaltschaft, ihn zum Schutz der Allgemeinheit dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen.

Es geht eigentlich nur noch um die dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie

Eine Befragung des Beschuldigten durch das Gericht ist kaum möglich. Dass er einen Bruder hat, weiß Dieter K. noch. „Ich weiß nicht, ob er noch lebt.“ Und dass er sieben Jahre zur Schule ging und mal Bergmann war. Mehr gibt er über sein Leben, das in Schlesien begann und ihn als Kriegsflüchtling nach Niedersachsen führte, nicht preis.

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Auch von der Tatnacht erzählt er nicht viel. „Da habe ich zwei Frauen getötet“, meint er emotionslos. Und als der Richter ihm die Tatwaffe zeigt: „Ja, das kann das Ding gewesen sein.“ In den Akten stehe, er bete jeden Tag und stehe mit dem Teufel in Kontakt. „Das darf ich nicht sagen“, meint Dieter K. Dann wird ihm die Fragerei zu viel: „Sie wollen alles wissen, aber nichts sagen“, neckt er lachend den Vorsitzenden.

Ansonsten kaut der 73-Jährige im zahnlosen Mund auf seiner Zunge herum. Immer wieder streichelt er ein Stofftier, einen kleinen Dalmatiner. „Das ist mein Hunde-Liebchen“, erklärt er dem Richter. Das habe er geschenkt bekommen.

"Ein Horrorfilm könnte nicht schlimmer sein", sagt ein Pfleger im Zeugenstand

Wer den Rentner so sieht, kann sich nur schwer vorstellen, dass er auf zwei wehrlose alte Frauen einschlug. Auch das Pflegepersonal überforderte er mit seiner Attacke offenbar hoffnungslos. K. war nach einer Odyssee durch verschiedene Krankenhäuser und Institutionen erst wenige Tage zuvor nach Meiderich gekommen. Nachdem er Personal mit Tee begossen und ihm Kot unter die Nase gehalten hatte, sollte sich niemand dem 73-Jährigen mehr alleine nähern.

Eine 29-jährige Krankenschwester tat es in der Tatnacht doch. „Er wollte mich schlagen und hat mich gewürgt“, so die Zeugin. Dann begann K. damit, eine Zwischentür einzuschlagen. Die Pflegerin alarmierte einen Kollegen, der draußen auf die angerufene Polizei wartete. Währenddessen blieb der 73-Jährige allein auf der Station. „Man hörte die Schreie der Frauen“, so eine andere Pflegerin unter Tränen.

Gemeinsam mit drei Kolleginnen kehrte ein Altenpfleger schließlich zur Station zurück. „Er ging sofort wieder auf uns los“, so der 54-Jährige. Das Personal wusste sich nicht anders zu helfen, als K. ins Zimmer der Frauen zurück zu drängen und die Tür zu verschließen, bis die Polizei eintraf, die den 73-Jährigen entwaffnete und fesselte. „Das Zimmer war voller Blut“, so der Altenpfleger. „Ein Horrorfilm könnte nicht schlimmer sein.“ K. hätte nie ins Altenheim gehört, so der Zeuge. „Vielleicht in die Psychiatrie. Die sind besser ausgebildet. Ich bin Krankenpfleger, kein Nahkämpfer.“

Für das Verfahren sind zwei weitere Verhandlungstage geplant.