Duisburg. . 67-Jähriger hatte im Zusammenhang mit den Loveparade-Ermittlungen den Chef der Staatsanwaltschaft per Fax mit dem Tode bedroht.
Bei der Staatsanwaltschaft Duisburg ging am 12. März 2014 ein Fax ein, das sich auf die Anklage in Sachen Loveparade bezog und Behördenchef Horst Bien direkt ansprach: „Staatsanwalt Bien, Du bist der größte Verbrecher“, hieß es in dem Schrieb. „Wenn der Sauerländer frei kommt, erschieße ich Dich. Aus. Versprochen.“
Mit Sauerländer war offenbar der frühere Duisburger OB Adolf Sauerland gemeint. Als mutmaßlichen Verfasser des Drohbriefes verurteilte das Amtsgericht am König-Heinrich-Platz am Dienstag einen 67-jährigen Mann aus Frechen zu 3000 Euro Geldstrafe.
Dass der Absender seine Rufnummer unterdrückte, hatte wenig genützt: Nach Auskunftsersuchen beim Telefonanbieter war der Haushalt, aus dem das Fax stammte, schnell gefunden. Gegen den Inhaber des Anschlusses, einen Bundesbahner im Ruhestand, wurde ein Strafbefehl über 1500 Euro (50 Tagessätze zu je 30 Euro) erlassen. Dagegen legte der Mann Widerspruch ein. „Ich bin mir keiner Schuld bewusst“, beteuerte er am Dienstag. „Ich kenne niemanden in Duisburg.“
Virus soll Fax an die Staatsanwaltschaft geschickt haben
Sein Verteidiger entwickelte die Theorie, dass ein unbekannter Dritter mit Hilfe eines raffinierten Schad-Programms in den Computer des Angeklagten eingedrungen sei, welches das Fax geschickt und sich selbst zerstört habe. EDV-Experten der Polizei hatten dafür keine Anzeichen entdeckt. „Wenn es wirklich so gewesen wäre, hätte ich tausende Faxe an die Staatsanwaltschaft erwartet“, meinte einer trocken.
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Der Richter lehnte eine Forderung des Verteidigers nach einem Sachverständigengutachten als „Beweisantrag aufs Geratewohl“ ab. Zudem gab es weitere Indizien: Der Angeklagte hatte in Frechen schon gegen viele Behörden Beschwerde geführt und hatte sich entgegen seinen Beteuerungen sehr wohl im Netz über das Loveparade-Unglück informiert. Der Richter hielt die Tat, durch die ein Amtsträger mit einem Kapitaldelikt bedroht worden sei, am Ende für so schwerwiegend, dass er die Strafe verdoppelte.