Duisburg. Vor dem Auftakt des ersten Zivilprozesses zur Loveparade-Katastrophe hat die Opfer-Anwältin einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin gestellt.

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Von Felix Laurenz, Peter Sieben

Kurz vor dem fünften Jahrestag der Loveparade-Katastrophe in Duisburg gibt es ein neues Hindernis für den Beginn der juristischen Aufarbeitung. Opfer-Anwältin Bärbel Schönhof hat noch vor Auftakt des ersten Zivilprozesses rund um Schmerzensgeld einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin gestellt.

Gegenüber „Bild“ erklärte sie, dass der Mann der Richterin Anwalt in der Kanzlei sei, die nach der Tragödie ein Gutachten für die Stadt Duisburg erstellt habe. Es könne nicht sein, „dass jemand objektiv urteilen kann, wenn er mit jemandem verheiratet ist, der von der Gegenseite bezahlt wird.“ (we)