Duisburg. Das Duisburger Landgericht hat für fünf Zivilverfahren wegen der Ereignisse bei der Loveparade Termine zur mündlichen Verhandlung bekanntgegeben.

19 Zivilverfahren laufen vor dem Duisburger Landgericht nach den tragischen Ereignissen bei der Loveparade im Jahr 2010. Für fünf davon hat das Gericht nun die Termine für die mündlichen Verhandlungen veröffentlicht.

Am 1. September beginnt vor der 8. Zivilkammer die Verhandlung über die Klage eines 53-jährigen Duisburger Feuerwehrmannes gegen die Lopavent GmbH als Veranstalterin, deren Geschäftsführer Rainer Schaller und das Land Nordrhein-Westfalen.

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Der Feuerwehrmann verlangt Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 65.000 Euro. Vier weitere Verfahren werden am 12. November vor der 4. Zivilkammer verhandelt. Dabei verlangen die Klägerinnen im Alter zwischen 36 und 53 Jahren aus Duisburg, Ratingen und Kevelaer von Lopavent, Schaller, dem Land sowie der Stadt Duisburg Schadensersatz und Schmerzensgeld zwischen 34.000 und 100.000 Euro.

Klage wegen posttraumatischer Belastungsstörungen

Bei der Loveparade am 24. Juli 2010 kam es zu einem Gedränge, durch das 21 Menschen getötet und zahlreiche verletzt wurden. Die Kläger in den Zivilprozessen geben an, das Unglück in unterschiedlichem Maße direkt oder indirekt miterlebt zu haben.

Der Feuerwehrmann war als Retter im Einsatz, drei der Klägerinnen geben an, als Teilnehmerinnen der Veranstaltung betroffen zu sein. Die vierte Klägerin habe erfolglos versucht, auf das Veranstaltungsgelände zu gelangen, und habe anschließend vom Geschehen dort erfahren. Aufgrund ihrer Erlebnisse seien die Klägerinnen und der Kläger an einer posttraumatischen Belastungsstörung erkrankt.

Die Lopavent GmbH habe die Veranstaltung fehlerhaft geplant und durchgeführt, die Stadt Duisburg habe eine fehlerhafte und rechtswidrige Baugenehmigung erteilt und die als Sicherheitskräfte eingesetzten Polizeibeamten des Landes NRW hätten Fehler begangen, was zu dem Gedränge und damit zu den erlittenen Schäden geführt habe. Die Beklagten bestreiten allerdings das Vorliegen und den Umfang der Schäden.

Lopavent und Schaller berufen sich auf Verjährung

LoveparadeGegenüber der Klage des Feuerwehrmannes berufen sich die Lopavent GmbH und Rainer Schaller auf die dreijährige regelmäßige Verjährungsfrist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Das Land NRW verzichtet allerdings darauf. Das Argument von Schaller und Lopavent: Der Feuerwehrmann wusste schon seit 2010, wen er hätte verklagen können, tat dies aber erst 2014, also knapp vier Jahre nach der Katastrophe.

Mit der exakt fünf Jahre nach dem 27. Juli 2010 - an diesem Tag war das letzte Todesopfer nach dem Unglück zu beklagen - endenden Frist im Loveparade-Prozess hat diese Verjährung allerdings nichts zu tun.

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Sollten bis zum 27. Juli 2015 zum Beispiel der damalige Duisburger Oberbürgermeister Adolf Sauerland oder Rainer Schaller weder vernommen noch Anklage gegen sie erhoben worden sein, kann gegen sie eine Strafverfolgung wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung nicht mehr betrieben werden.

Gütliche Einigung könnte diskutiert werden

Nun hat das Gericht in jedem der Zivilverfahren zu entscheiden, ob dem Kläger und den jeweiligen Klägerinnen Schadensersatz und Schmerzensgeld zustehen. Dabei sollen die Ereignisse am Tag der Loveparade soweit aufgeklärt werden, wie es für die Streitentscheidung in den konkreten Einzelfällen erforderlich ist.

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Von Felix Laurenz, Peter Sieben

Eine Beweiserhebung ist in den bisher angesetzten Terminen nicht vorgesehen, doch wird das Gericht die Sach- und Rechtslage mit den Anwälten diskutieren und gegebenenfalls die Möglichkeit einer gütlichen Einigung besprechen.

Mit einer Entscheidung über die Klage ist nicht am Tag der Verhandlung zu rechnen, sondern erst einige Wochen später. (we)