Duisburg. . Bei Streitfällen in der Binnenschifffahrts-Branche sollen Fachleute zügig und kompetent entscheiden. Eine zweite Instanz ist nicht vorgesehen.
„Zügige und abschließende Entscheidungen durch kompetente Richter“: Dafür soll künftig nach den Worten des IHK-Verkehrsexperten Ocke Hamann ein Schiedsgericht für die Binnenschifffahrt sorgen.
Im Rahmen einer Feierstunde bei der Industrie- und Handelskammer wurde jetzt die offizielle Einrichtung des ersten Schiedsgerichts für die Binnenschifffahrt verkündet. Zuvor hatte der Börsenvorstand der Schifferbörse zu Duisburg-Ruhrort eine Schiedsgerichtsordnung verabschiedet. Das Schiedsgericht erlaubt der Binnenschifffahrtsbranche, Streitigkeiten zu lösen, ohne die stark überlasteten öffentlichen Gerichte anrufen zu müssen.
„Das ist ein historischer Tag in der Geschichte der Schifferbörse“, sagte Frank Wittig, Vorsitzender der Schifferbörse, bei offiziellen Einrichtung des neuen Schiedsgerichts. Mit seiner Hilfe könnten nun Streitigkeiten eigenständig und sehr viel schneller gelöst werden als vor öffentlichen Gerichten. Verfahren, bei denen die Parteien nach einer Entscheidung die nächste Instanz anrufen können, um Entscheidungsprozesse hinauszuzögern, sind nicht vorgesehen.
Zahl der Verhandlungen schwer abzuschätzen
Wie häufig es zu Verhandlungen des Schiedsgerichts kommen wird, ist für Hamann „schwer abzuschätzen“: „Wir hoffen natürlich, dass in der Branche nicht allzu oft gestritten wird.“ Zuständig seien die Schiedsrichter für alle schifffahrtsrelevanten Themen.
Auf eine enge fachliche oder räumliche Abgrenzung wurde bewusst verzichtet. Eine Streitigkeit aufgrund einer Kollision im Seehafen Rotterdam kann demnach genauso Anlass geben, das Schiedsgericht der Schifferbörse anzurufen, wie die fehlerhafte Beladung eines Schiffes in Mannheim oder Duisburg. Die Anrufung des Schiedsgerichtes in Streitfällen könnte künftig unter anderem in geschäftlichen Verträgen vereinbart werden.
Als Richter berufen werden ausschließlich aus Fachleute. Das könnten Juristen sein, sagt Hamann, aber auch Spezialisten für Motorentechnik oder Beladung. Kommt es zum Streit, können die Parteien je einen Richter benennen. Auf einen dritten einigen sich die beiden Richter, oder die Schifferbörse benennt ihn. Ausdrückliches Ziel sei die Einigung, sagt der IHK-Verkehrsexperte.
Anfechtung "vom Grundsatz ausgeschlossen"
Kommen die Schiedsrichter zu einer Entscheidung, habe die den „ganz normalen Charakter eines Urteils“. Eine Anfechtung vor ordentlichen Gerichten sei, so Hamann, „vom Grundsatz her ausgeschlossen“. Verhandelt wird nicht-öffentlich.
„Es besteht ein hohes Interesse, Streitigkeiten schnell, kostengünstig und kompetent beizulegen“, begründet Wittig das Schiedsgericht. „Unsere Gespräche haben gezeigt, dass Schiedsgerichte ein modernes Instrument der Streitbeilegung sind, das hohe Akzeptanz findet.“ Wann die Schiedsrichter erstmals tätig werden, ist derzeit noch offen. Es ist jetzt an den Unternehmen, das Schiedsgericht im Streitfall einer gerichtlichen Auseinandersetzung vorzuziehen.