Duisburg. Das Landgericht Duisburg hat einen 47-jährigen Vater wegen Kindesmisshandlung zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Zuvor war er freigesprochen worden.

Damit hatte ein 47-jähriger Neudorfer nicht gerechnet: Das Landgericht Duisburg hob den gegen ihn in erster Instanz ergangenen Freispruch auf und verurteilte den Mann wegen zweifacher gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Misshandlung Schutzbefohlener zu zweieinhalb Jahren Gefängnis.

Laut Anklage hatte er zwischen April und Juli 2009 seinen damals achtjährigen Sohn in Oberhausen mit einem Stuhlbein oder einer Holzlatte auf den Kopf geschlagen und ihm so eine blutende Platzwunde beigebracht haben. Im September 2011 hatte er das Kind durch einen Schlag auf die Finger mit einem Hammer verletzt: Der Junge erlitt eine schmerzhafte blutende Quetschung mit einem Nagelbruch.

Sohn und Mutter belasten den Angeklagten

Das Amtsgericht Oberhausen hatte den 47-Jährigen im April 2014 vom Vorwurf der Kindesmisshandlung freigesprochen. Das Schöffengericht hatte Probleme damit gehabt, die Taten zeitlich und räumlich genau zuzuordnen. Zudem sah es die Behauptung des Mannes, das Kind habe sich beim Spielen selbst verletzt, als nicht zu widerlegen an.

Die Staatsanwaltschaft zog dagegen in die Berufung. Mit Erfolg: Die Mutter des Kindes, die getrennt vom Angeklagten lebt, und der Geschädigte belasteten den Angeklagten im Zeugenstand schwer. Die Berufungskammer war am Ende des mehrtägigen Verfahrens von der Schuld des Angeklagten überzeugt. Auch ein psychologischer Gutachter hatte die Angaben des Jungen für glaubwürdig erachtet.

Höheres Strafmaß als von der Staatsanwaltschaft gefordert

Die Richter hoben das erstinstanzliche Urteil auf und verurteilten den 47-Jährigen, wobei sie den Antrag der Staatsanwaltschaft deutlich überstiegen. Deren Sitzungsvertreterin hatte trotz eines eindeutigen rechtlichen Hinweises der Kammer seltsamerweise nur für eine Körperverletzung Bewährung gefordert.