Duisburg. Eine 21-Jährige Mutter brachte ihr sechs Monate altes Kind trotz eiternder Halswunde nicht zum Arzt. Gericht verurteilte sie zu 13 Monaten Jugendhaft.

Mit einer unfassbaren Tat hatte es am Dienstag das Amtsgericht am König-Heinrich-Platz zu tun: Obwohl ihr Baby wegen einer eiternden Wunde am Hals Tage lang weinte, brachte eine junge Mutter das Kind erst zum Arzt, als ihr neuer Lebensgefährte darauf bestand. Wegen Misshandlung Schutzbefohlener verurteilte das Jugendschöffengericht die zur Tatzeit 20 Jahre alte Meidericherin zu 13 Monaten Jugendhaft.

Im August 2014 hatte sich die sechs Monate alte Tochter der Angeklagten am Hals verletzt. Die Wunde entzündete sich. Versuche der Mutter, sie mit Silberpuder, mit dem man Nabelwunden nach der Geburt versorgt, zu behandeln, scheiterten. Die eiternde Wunde wurde immer größer, fraß bereits das Muskelgewebe an. Potenziell bestand Lebensgefahr. Erst ihr neuer Lebensgefährte sorgte schließlich dafür, dass sie das Kind ins Krankenhaus brachte.

Angeklagte sagt, ihre Familie hätte sie verstoßen

Durch ihren Verteidiger ließ die Angeklagte ein Geständnis ablegen. Sie sei eine deutsche Sinti und von ihrer Familie verstoßen worden, weil sie sich im Frühjahr 2014 vom Vater ihrer drei Kinder trennte und einem neuen Lebensgefährten zuwandte, erklärte der Anwalt.

Zur Tatzeit habe die Frau viel getrunken, bei anderen Gelegenheiten das Kind auch schon einmal beim Wickeln oder aus dem Kinderwagen fallen lassen. Inzwischen lebt keines ihrer Kinder mehr bei der 21-Jährigen.

Der Vater des Kindes wurde freigesprochen

Das Jugendschöffengericht war zwar noch bereit, nach Jugendrecht zu urteilen, da Reifeverzögerungen bei der beruflosen Angeklagten nicht ausgeschlossen werden konnten. Eine günstige Sozialprognose, die eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung gerechtfertigt hätte, vermochte es der jungen Frau mit acht Vorstrafen allerdings nicht auszusprechen.

Um so mehr Mitgefühl gab es dafür für das Baby: „Man mag sich gar nicht vorstellen, was das arme Wurm hat erleiden müssen“, so die Vorsitzende, die von einem „Martyrium“ sprach.

Den Vater des Kindes, der auf der Anklagebank neben seiner früheren Lebensgefährtin saß, sprach das Gericht frei. Die Angeklagte hatte im Vorfeld behauptet, das verletzte Kind für einige Tage bei dem 23-Jährigen Kindsvater abgegeben zu haben.

Erst danach habe sie gesehen, wie groß die Wunde am Hals geworden sei. Der Angeklagte hatte stets bestritten, das Baby nach März 2014 noch gesehen zu haben. In der Verhandlung gab die junge Frau gestern zu, die Geschichte nur erfunden zu haben, um sich selbst zu schützen.