Duisburg. Die Stadt Duisburg verschickt derzeit Steuerbescheide an 34 Wettbüros. Theoretisch könnten so jährlich 285.000 Euro in die klamme Stadtkasse fließen.
Zurzeit flattern den Betreibern der Duisburger Wettbüros städtische Steuerbescheide ins Haus . Denn die Stadt will endlich ernst machen mit ihrer Ankündigung, auch mit Hilfe dieser kommunalen Steuer ein wenig Geld ins klamme Stadtsäckel zu bekommen. Eigentlich schon zum 1. Januar geplant, hat sich die Erstellung der Bescheide verzögert. Und ohne Bescheid keine Einnahmen.
Das Amt für Rechnungswesen und Steuern musste erst tief in den Bauunterlagen stöbern, bevor es die Steuerbescheide erstellen konnte. Denn die Steuer richtet sich nach der Quadratmeterzahl des Wettbüros und die Betreiber hatten wenig Interesse daran, der Stadt freiwillig diese Angaben zu übermitteln.
Aber nun steht fest: In Duisburg gibt es 34 steuerpflichtige Wettbüros mit einer durchschnittlichen Betriebsgröße von 70 Quadratmetern. Wenn die Bescheide ergangen sind, beginnt theoretisch die Steuerpflicht. Dabei rechnete Duisburg in der Vergangenheit mit Einnahmen von rund 72.000 Euro pro Jahr. Abzüglich der Personalkosten für das Eintreiben und Verbuchen des Geldes sollten am Ende rund 55.000 Euro pro Jahr hängen bleiben.
Wettbüros könnten schließen
Da nun die konkreten Quadratmeterzahlen für die Gesamtheit der Duisburger Wettbüros vorliegen und wesentlich höher sind als zuvor geschätzt, müssten nun theoretisch rund 285.000 Euro pro Jahr in die Stadtkasse fließen. Doch damit rechnet die Stadt nicht, sondern bleibt bei ihren niedrigen Ansätzen und verweist auf die Erfahrungen in anderen Städten.
Freiburg und Stuttgart zum Beispiel, die die Wettbürosteuern bereits erheben, haben festgestellt, dass als Folge der Besteuerung einige Betriebe schließen und andere ihre Fläche verringern. Durchaus ein gewünschter Effekt, denn Duisburg möchte, wie viele andere Städte auch, die Zahl der Wettbüros gerne verringern.
Betreiber wollen gegen Wettbürosteuer klagen
Einige Wettbürobetreiber haben bereits angekündigt, gegen die Steuer gerichtlich vorgehen zu wollen, auch wenn die Klagen keine aufschiebende Wirkung haben. Also wird sich wohl bald das zuständige Verwaltungsgericht Düsseldorf mit der Steuersatzung beschäftigen. Doch die Stadt ist optimistisch, dass diese Satzung, im Gegensatz zur ersten Fassung der Sexsteuersatzung, juristisch nicht beanstandet wird.
Zum einen hatte das Land die Einführung einer solchen kommunalen Steuer bereits im vergangenen Jahr genehmigt. Zum anderen hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Klagen gegen Steuerbescheide der Städte Dortmund und Herne abgewiesen. Das dürfte ein Fingerzeig für die Wettbürobetreiber sein. Was nicht heißt, dass sie die Flügel strecken werden. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat nicht umsonst ausdrücklich Berufung zugelassen. Man darf davon ausgehen, dass die Angelegenheit vor dem Oberverwaltungsgericht Münster landen wird.