Duisburg. 25-jähriger Leverkusener muss sich wegen Widerstandes und „Versammlungssprengung“ bei Kurdendemo im Duisburger Rheinpark vor Gericht verantworten.
Wegen Widerstandes und Versammlungssprengung muss sich ein 25-jähriger Leverkusener vor dem Amtsgericht Stadtmitte verantworten. Bei einer Demonstration unter dem Motto „Freiheit für Öcalan“ soll er am 12. April 2014 im Hochfelder Rheinpark versucht haben, einer Demonstrantin beizustehen, die von der Polizei festgenommen werden sollte. Dann soll er sich gegen seine eigene Festnahme zur Wehr gesetzt haben. In seiner Tasche fand die Polizei ein Messer mit neun Zentimeter Klingenlänge.
Der Angeklagte gab beim Prozessauftakt an, er sei Deutscher mit kurdischer Abstammung und nehme regelmäßig an politischen Demonstrationen teil. „Am Tattag war ich als Ordner eingesetzt.“ Während des Demonstrationszuges sei einem Teilnehmer das Messer aus der Tasche gefallen. „Ich habe es eingesteckt, damit nichts passiert.“ Das Gegenteil wird dem Angeklagten kaum zu beweisen sein.
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Und auch die Situation, die die Anklageschrift als Ausgangspunkt für den Widerstand schildert, konnte so nicht bewiesen werden. Der Angeklagte berichtete, bei der Abschlusskundgebung sei die Polizei ohne ersichtlichen Grund in die Menge gestürmt. „Ich habe einen Schlag auf den Kopf bekommen und zwei Polizisten knieten auf mir.“
Zwei Beamte schilderten Widersprüchliches: Unmittelbar zuvor sei alles ruhig gewesen, so eine 28-jährige Polizistin. Man sei dann in die Menge gestoßen, um Täter festzunehmen, die während des Zuges Straftaten begangen hätten. „Ich habe einen Schlag gegen die Schulter bekommen.“ Ob der Angeklagte gezielt zugeschlagen habe, wisse sie nicht mehr. Ihr Kollege berichtete dagegen im Zeugenstand von einem tumultartigen Wettrennen der Einsatzkräfte mit Demonstranten zum Platz der Abschlusskundgebung. Wie genau der Angeklagte in die Sache hinein geriet, daran erinnerte sich keiner der Zeugen mehr.
Der Strafrichter setzte schon dazu an, den 25-Jährigen freizusprechen. Doch die Staatsanwältin bestand darauf, weitere Beamte als Zeugen hören zu wollen. Die hatten laut Akten zwar schon zu Protokoll gegeben, nichts zur Aufklärung beitragen zu können, der Richter gab dem Antrag mit wenig Begeisterung dennoch statt. Deshalb wird es nun am 3. Juni einen Fortsetzungstermin geben.