Duisburg. Mit zu viel Alkohol hat ein Duisburger MSV-Fan den Heimsieg 2014 gegen die Stuttgarter Kickers gefeiert. Jetzt saß er auf der Anklagebank.

Von entspannter Stimmung konnte am 13. September 2014 in einem Schnellrestaurant an der Königstraße in der Duisburger Innenstadt keine Rede sein. Dort feierten einige MSV-Fans den Heimsieg der Zebras über die Stuttgarter Kickers. Was folgte, führte zu einem Polizeieinsatz und am Mittwoch vor dem Duisburger Amtsgericht zur Verurteilung eines 38-jährigen Neuenkampers wegen Widerstandes.

Laut Anklage hatte der Mann zunächst den Restaurantleiter beleidigt und sich dann mit Beamten angelegt, die eigentlich nur seine Personalien feststellen wollten. Statt, wie ihm befohlen worden war, am Streifenwagen zu warten, hatte der Mann zu fliehen versucht. Nach 20 Metern konnte er gestoppt werden. Man habe alle Mühe gehabt, den um sich schlagenden und tretenden Mann zu fesseln und ihn schließlich in den Streifenwagen getragen, berichteten nicht nur die Beamten, sondern auch ein unabhängiger Zeuge.

Zwei Promille im Blut

Der Angeklagte gab an, er sei nach dem Stadionbesuch hochgradig alkoholisiert gewesen. „Ich kann nur sagen, was ich noch weiß.“ Dafür, dass er zur Tatzeit rund zwei Promille im Blut hatte, wusste er noch ziemlich viel.

Zum Beispiel, dass die Mitarbeiter der Hamburger-Schmiede äußerst unfreundlich aufgertreten seien. „Einer ist sogar mit einem großen Seitenschneider auf mich losgegangen.“ Als die Polizei ihn zum Streifenwagen führte, habe er Angstzustände bekommen. „Ich wollte einfach nur weg.“ Allerdings sei die Polizei nicht gerade zimperlich gewesen, er habe bei seiner Festnahme zwischenzeitlich keine Luft mehr bekommen.

Beleidigungen in serbischer Sprache

Das meiste, was der Angeklagte schilderte, konnte von den Zeugen nicht bestätigt werden. Die Mitarbeiter des Restaurants berichteten nicht ohne Stolz, dass sie trotz der Beleidigungen des Angeklagten nur freundlich darauf bestanden hätten, dass die Fußball-Freunde gehen sollten. Die Beleidigungen waren allerdings wohl in serbischer Sprache vorgetragen worden. Da die nur von einem Zeugen verstanden wurde, stellte das Gericht das Verfahren in diesem Punkt ein.

An dem Widerstand hatte der Strafrichter allerdings keinerlei Zweifel. Und auch der Angeklagte gab zuletzt klein bei, entschuldigte sich bei den Beamten für sein Fehlverhalten.

90 Tagessätze zu je zehn Euro

Der Richter hielt dem 38-Jährigen zu Gute, dass dieser durch den Alkoholkonsum stark enthemmt gewesen sei und verurteilte den Hartz-IV-Empfänger zu einer Geldstrafe von 900 Euro (90 Tagessätze zu je zehn Euro).