Duisburg. In der Wohnung eines 31-jährigen Duisburgers spielten sich unglaublich brutale Szenen ab. Die Berufung des Mannes scheiterte vor dem Landgericht.

Weil er sich über den Alkoholkonsum einer Zecherrunde aufregte und Wodka ausschüttete, wurde ein Jugendlicher am 17. Juli 2013 in Hochheide regelrecht gefoltert. Einer der Täter, ein 31-jähriger Homberger, in dessen Wohnung sich der brutale Fall ereignete, wollte am Dienstag in der Berufung vor dem Landgericht eine mildere Bestrafung erzielen, als die neun Monate Gefängnis, die ihm das Amtsgericht aufgebrummt hatte.

Die Gäste des Mannes, ein damals 14-jähriger Jugendlicher und dessen Ex-Freundin (15), gebärdeten sich wie mittelalterliche Folterknechte: Sie traten ihr Opfer, fesselten es an einen Stuhl, schnitten ihm die Kleidung vom Leib. Der damals 16-Jährige wurde mit Hakenkreuzen beschmiert, auf seiner Haut wurde eine Zigarette ausgedrückt und Deo versprüht, das angezündet wurde. Nach Stunden konnte das Opfer fliehen.

„Ich wollte ihm mit Ohrfeige klarmachen, dass er sich wehren muss.“

Ohne sichtbare Emotion schilderte der 31-Jährige am Dienstag, er sei so betrunken gewesen, dass er nur Teile der Folterung mitbekommen habe. Er habe dem Geschädigten lediglich zu Beginn eine Ohrfeige verpasst. „Ich wollte ihm damit klarmachen, dass er sich wehren muss.“

Das Amtsgericht hatte den Homberger wegen einfacher Körperverletzung verurteilt. Eine rechtliche Wertung, die die Berufungskammer für falsch hielt: „Nach unserer Ansicht ist er der gefährlichen Körperverletzung schuldig“, so der Vorsitzende. Der Angeklagte sei Mittäter.

Kein Raum für mildere Strafe

Der 31-Jährige habe Glück, dass die Staatsanwaltschaft, die zunächst ebenfalls Berufung eingelegt hatte, das Rechtsmittel zurücknahm. „Da wir nur noch die Berufung des Angeklagten haben, gilt das Verschlechterungsverbot und es kann hier nicht mehr herauskommen“, bedauerte der Vorsitzende.

Für eine Milderung der Strafe, das machte das Gericht überdeutlich, gebe es keinen Raum. Und auch nicht für eine Bewährung: Der vorbestrafte Angeklagte hatte zwischenzeitlich erneut in Strafhaft gesessen. Nach kurzer Beratung mit seinem Verteidiger zog der 31-Jährige die Berufung zurück.