Duisburg. . 52-Jähriger soll im BGU in Duisburg einen Mitpatienten verprügelt haben. Beim Prozess widersprechen sich die Aussagen der Beteiligten.
Von Krankenhauskoller war am Mittwoch im Laufe eines Prozesses vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz die Rede. Und offenbar scheinen sich nicht alle Patienten einer Klinik nur um ihre Gesundheit zu sorgen.
Im vorliegenden Fall waren zwei Patienten der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik (BGU) an der Großenbaumer Allee aneinander geraten. Ein 52-jähriger Landwirt, der nach einem Unfall behandelt wurde, soll am 16. April 2014 einen querschnittsgelähmten Rollstuhlfahrer (41) mit einer Krücke geschlagen haben.
Angeklagter wurde zu einer Geldstrafe verurteilt
Davon war zumindest das Amtsgericht im September 2014 überzeugt gewesen und hatte den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 1500 Euro (100 Tagessätze zu je 15 Euro) verurteilt. Der Landwirt zog in die Berufung.
Es habe schon am Tag vor der Tat ein Wortgefecht gegeben, berichtete der Angeklagte. Er habe sich beschwert, weil die Frau des Geschädigten den Motor vor dem Krankenhaus so lange laufen ließ. Dafür sei er als „Nazi“ beschimpft worden. Am Tattag sei ihn der 41-Jährige in der Raucherzone vor der Klinik erneut angegangen. „Als ich nicht reagierte, rollte er auf mich zu und wollte mich schlagen.“ Er habe seine Krücken nur schützend vor sich gehalten.
Geschädigter schildert Situation ganz anders
Der türkische Geschädigte, der seit 17 Jahren therapiert wird, schildert die Sache genau anders herum: Er sei als „Kanake“ beschimpft worden. Als er mit dem Angeklagten reden wollte, warum der so aggressiv sei, habe ihn der Mann zweifach mit der Krücke geschlagen. „Und zwar so stark, dass die Krücke verbog.“ Zu seinem Glück habe er dank seiner muskulösen Arme, mit denen er die Schläge abfing, nur eine Prellung davon getragen.
Die Zeugen zeichneten alles andere als ein einheitliches Bild. Klar war am Ende nur: die beiden Kontrahenten konnten sich nicht leiden. Bis heute werfen sie sich gegenseitig vor, damals mehrfach den Krankenhausfrieden gestört zu haben.
Duisburger Gericht setzt Verfahren aus
Der Verteidiger trug vor, dass sein Mandant rein körperlich gar nicht in der Lage sei, auf die vom Geschädigten und einem Zeugen beschriebene Weise mit einer Krücke zu schlagen. Das Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus. Zu einem neuen Termin sollen ein medizinisches Gutachten eingeholt und weitere Zeugen vorgeladen werden.