Duisburg. . Ob das kleine Mädchen jemals ein normales Leben führen kann, ist ungewiss: Am 8. Januar brachte sein Vater das Baby in die Hamborner Helios-Klinik. Seit Freitag steht der 23-Jährige vor dem Duisburger Landgericht. Die Schuld sieht er vor allem bei der Mutter des Kindes.

Nur Dank der schnellen Reaktion einer Ärztin im Krankenhaus konnte das Leben eines vier Wochen alten Säuglings am 8. Januar gerettet werden. Sie begriff rechtzeitig, dass sie es nicht mit einer normalen Erkrankung, sondern mit den Folgen einer Kindesmisshandlung zu tun hatte. Der Vater rückte erst nach der schrecklichen Diagnose damit heraus, dass er sein Baby geschüttelt hatte. Seit Freitag steht der 23-jährige Hamborner wegen Misshandlung Schutzbefohlener vor dem Landgericht.

Bei der Polizei hatte der 23-jährige Arbeitslose zunächst noch drumherum zu reden versucht, dann aber die Tat gestanden. Auch vor Gericht räumte er sie nun ein: „Ich habe ja schon gesagt, dass ich das Kind geschüttelt habe. Das möchte ich gerne zugeben.“ Ansonsten könne er zum Geschehen nicht viel sagen. Er habe unter Drogen gestanden und sei völlig übermüdet gewesen.

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Die Schuld sieht der Angeklagte, der vor der Strafkammer ohne erkennbare Emotionen berichtete, offenbar vor allem bei der Mutter des Kindes. „Sie ist Alkoholikerin.“ Das erste gemeinsame Kind kam vor zwei Jahren bei einem Gefängnisaufenthalt der jungen Frau zur Welt. „Es kam in eine Pflegefamilie. Ich habe es nie gesehen.“

Jugendamt schickte Pflegerin jeden Tag

Auch nach der Geburt des zweiten Kindes am 8. Dezember 2012 seien die Probleme nicht kleiner geworden, so der 23-Jährige. „Meine Ex-Freundin hat vor allem gefeiert, war nie Zuhause. Ich musste mich alleine um das Kind kümmern.“

Ganz allein war der 23-Jährige allerdings nicht. Das Jugendamt hatte das Paar von Anfang an als Problemfall erkannt. Eine Pflegerin wurde bestellt, die jeden Tag nach dem Säugling sah. Beim Besuch am Morgen des 8. Januar stellte sie fest, dass das Kind eine Verletzung an der Wange hatte, die in der Zeit nach ihrem letzten Besuch entstanden sein musste. Die Anklage geht davon aus, dass das Baby vom Angeklagten heftig gekniffen wurde.

Zwei Stunden, nachdem die Pflegerin des Jugendamtes die Wohnung am 8. Januar verlassen hatte, soll das vier Wochen alte Mädchen aufgrund von Bauchschmerzen geschrien haben. Obwohl der Angeklagte ihr Tropfen gab, beruhigte sich das Mädchen nicht. „Ich war müde und überfordert“, begründet der Angeklagte seine Reaktion, die Adern und Nerven im Hirn des Kindes reißen ließ. Die Dimensionen der Folgeschäden werden wohl erst in einigen Jahren voll erkennbar sein. Ob das Mädchen jemals ein normales Leben führen kann, ist ungewiss.

Für den Prozess sind fünf weitere Verhandlungstage vorgesehen.