Duisburg. . Das Landgericht Duisburg bestraft fünf ehemalige Mitglieder der Satudarah wegen Drogen- und Waffenschmuggels. Drei müssen hinter Gitter.

Wegen Drogenhandels und Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz bestrafte das Landgericht am König-Heinrich-Platz am Montag fünf ehemalige Mitglieder des inzwischen bundesweit verbotenen Motorradclubs Satudarah: Drei 27 bis 43 Jahre alte Männer wurden zu Gefängnisstrafen zwischen dreieinhalb und fünf Jahren verurteilte. Zwei weitere Angeklagte kamen mit Bewährungsstrafen davon.

Die Männer hatten in den Jahren 2012 und 2013 im Auftrag des inzwischen dafür zu sechseinhalb Jahren verurteilten damaligen Duisburger Satudarah-Chefs Ali Osman Drogen und Waffen aus den Niederlanden nach Deutschland geschmuggelt. Einer der Angeklagten hatte mit einer der eingeschmuggelten Maschinenpistolen bei einer Racheaktion, die in Richtung Hell’s Angels zielte, am 18. Februar 2013 auf einen Kiosk in Beeck geschossen und dabei schweren Sachschaden angerichtet. Zwei weitere, 27 und 30 Jahre alte Angeklagte, waren nach Ansicht der Strafkammer an den Taten nur untergeordnet beteiligt gewesen und wurden deshalb, und wegen ihrer vergleichsweise geringen Vorstrafen lediglich zu Bewährungsstrafen von 18 beziehungsweise 24 Monaten verurteilt.

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"Satudarah war kein Fußballverein"

Alle fünf Männer - ein Serbe, drei Türken und ein Deutscher - hatten, nachdem ihnen im Rahmen einer sogenannten Verständigung vergleichsweise günstige Strafen zugesichert worden waren, mehr oder weniger umfangreiche Geständnisse abgelegt. Das Verfahren konnte so von ursprünglich neun geplanten Verhandlungsterminen auf fünf verkürzt werden.

Deutliche Worte hatte bei seinem Geständnis ein 29-jähriger Angeklagter gefunden. Das ewige Gejammer seiner Mitangeklagten, man sei da irgendwie reingerutscht, habe nur aus Angst mitgemacht, gehe ihm furchtbar auf die Nerven. „Jeder, der da mitmachen wollte, hat doch gewusst, dass Satudarah ein Motorradclub und kein Fußballverein ist.“

Während bei zahlreichen Rocker-Prozessen in der Vergangenheit stets ein großes Polizeiaufgebot das Gericht sicherte, war das beim Prozess gegen die zweite Riege von Satudarah anders. Zuletzt wurde völlig auf zusätzliche Einsatzkräfte verzichtet, sicherten die Justizwachtmeister das Verfahren alleine. Allerdings verirrten sich auch nur wenige Zuschauer in den Saal. Zudem hatte nur einer der fünf Männer während des Prozesses - in anderer Sache - in Haft gesessen.