Duisburg. Weil sie sich von ihm getrennt hatte, schickte ein Duisburger Nacktfotos seiner Ex-Freundin an deren Chefs. Mit der Berufung gegen seine Verurteilung hatte er keinen Erfolg.
1800 Euro Strafe (120 Tagessätze zu je 15 Euro) muss ein 47-jähriger Hochfelder wegen Verleumdung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen zahlen. Daran änderte auch ein Berufungsprozess vor dem Landgericht Duisburg nichts.
Im Dezember 2013 hatte er aus Frust darüber, dass ihm die Geliebte den Laufpass gab, Nacktfotos der 39-jährigen Krankenschwester an deren Chefs im Krankenhaus gemailt. Er gab sich dabei als empörte Ehefrau eines Patienten aus, die angeblich zufällig im Internet über die erotischen Aufnahmen gestolpert sei. Die Bilder hatte ihm die 39-Jährige während der Beziehung auf elektronischem Wege geschickt – natürlich nur zum privaten Amüsement.
Hämische Nachricht an die Ex-Freundin
Es half dem Angeklagten wenig, dass er sich in der Berufung erneut darauf berief, er sei zum Tatzeitpunkt betrunken gewesen. Schließlich hatte er in der Tatnacht nicht nur die E-Mail-Adressen des Krankenhauses korrekt angesteuert, sondern seiner „Ex“ auch noch eine hämische Nachricht zukommen lassen, in der er „viel Spaß mit der Personalabteilung“ wünschte.
Vor dem Hintergrund, dass die Arbeitgeber der Geschädigten glücklicherweise sehr sensibel mit dem Fall umgegangen seien und die Sache keine weiteren Nachteile für die 39-Jährige hatte, sah die Berufungskammer das Urteil des Amtsgerichts als maßvoll an. Obwohl das Gericht zu Beginn signalisiert hatte, dass kein anderes Urteil zu erwarten sei, zogen der 47-Jährige und seine Anwältin den Prozess durch. Erst nach zwei Stunden konnte die Kammer die Berufung auf Kosten des Angeklagten verwerfen.